Beglaubigungen von Auszügen

Was können Sie bei uns beglaubigen lassen?
Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Einbürgerungsurkunden, deutsche Aufenthaltstitel in ausländischen Ausweisdokumenten, Ausweise für Abschlussprüfungen in Gesundheitsfachberufen, Bescheinigungen über Namensänderungen und Schulzeugnisse.
WICHTIG:
Personenstandsurkunden können nicht beglaubigt werden!
Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Beurkundung vorgenommen hat.
Bei Personenstandsurkunden die vom Standesamt Olsberg ursprünglich ausgestellt worden sind wenden Sie sich bitte an: standesamt@olsberg.de
Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden oder aufgrund einer Rechtsnorm bei einer sonstigen Stelle einzureichen sind. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen und sich ausweisen können (Personalausweis, Reisepass).
Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne beim Bürgerservice der Stadt Olsberg erfragen.
Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen können nur beglaubigt werden, wenn ihre Vorlage von einer deutschen Behörde ausdrücklich verlangt wird. Für die Beglaubigung von Ausweiskopien ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte vergessen Sie nicht, das Anforderungsschreiben mitzubringen.
Bei Zeugnissen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie der amtlichen Übersetzung beglaubigt werden. Die Übersetzung muss durch eine staatlich anerkannte Dolmetscherin oder einen staatlich anerkannten Dolmetscher erstellt sein. Möchten Sie die Beglaubigung verwenden, um Ihren in einem anderen Bundesland oder im Ausland erworbenen Bildungsabschluss für gleichwertig erklären zu lassen, muss die Übersetzung von gerichtlich ermächtigten Übersetzerinnen oder Übersetzern verfasst sein.
Beglaubigungen durch andere Stellen
Öffentliche Beglaubigungen können nur von einer Notarin oder einem Notar vorgenommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Testamente, Verfügungen nach dem Tode und Generalvollmachten.
In einigen Fällen erfolgt eine Beglaubigung durch das Amtsgericht. Hierunter fallen beispielsweise Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen.
Vorsprache
Für die Beglaubigung von Unterschriften und Kopien von deutschen Ausweisdokumenten ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.
Ansonsten kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und ein gültiges Ausweisdokument der Vollmachtgeberin beziehungsweise des Vollmachtgebers.
Kosten
Pro Beglaubigung:
- Für Schüler und Studenten 2,50 Euro, aktueller Schülerausweis oder Studentenausweise wird benötigt
- Sonstige Beglaubigung 4,00 Euro
- Unterschriftsbeglaubigung 2,50 Euro
Pro Kopie 0,30 Euro
Notwendige Unterlagen
- Originale müssen vorliegen
- gültiges Ausweis- oder Passdokument
- das Anforderungsschreiben der Behörde (falls die Kopie eines deutschen Ausweisdokumentes beglaubigt werden soll)
Falls Sie die Möglichkeit haben, können Sie selber einseitige Kopien der Originalen mitbringen. Die Kopien müssen aber dann vor Ort, im Bürgerservice, noch einmal mit den Originalen verglichen werden.