Bestattungswesen
Die Stadt Olsberg unterhält den Friedhof in der Kernstadt. Dieser ist für die Bewohner der Stadtteile Bigge, Olsberg und Helmeringhausen vorgesehen.
Die Vergabe von Grabstätten sowie die Bestattungsarbeiten erfolgen durch den Beauftragten der Friedhofsverwaltung der Stadt Olsberg.
Grabarten:
- Reihengräber
sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, die der Reihe nach belegt werden. Ein Wiedererwerb / Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
- Wahlgräber
sind Grabstätten deren Lage im Benehmen mit den Angehörigen bestimmt wird. Diese Grabstätten können – nach Ablauf der Ruhezeit / Nutzungszeit - auf Wunsch der Angehörigen verlängert werden.
- Anonyme Reihengräber
sind Grabstätten für Feuerbestattungen, die der Reihe nach in einem Gemeinschaftsgrabfeld anonym belegt werden.
- Baumgräber
sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, die im Wurzelbereich eines Baumes vergeben werden.
Nähere Informationen zu jeder einzelnen Grabart finden Sie nachfolgend:
- Sarg - Reihengrab mit Bepflanzung
- Urnen - Reihengrab mit Bepflanzung
- Sarg - Reihengrab als Rasenfläche
- Urnen - Reihengrab als Rasenfläche
- Sarg - Wahlgrab mit Bepflanzung
- Urnen - Wahlgrab mit Bepflanzung
- Kinder - Wahlgrab mit Bepflanzung
- Anonymes Urnen - Reihengrab im Gemeinschaftsgrabfeld als Rasenfläche
- Baum - Urnen - Reihengrab als Rasenfläche
- Baum - Urnen - Wahlgrab als Rasenfläche
Ruhezeit
Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre; bei Kindern unter 5 Jahren 25 Jahre.
Vorzeitige Rückgabe
Vor Ablauf der Ruhezeit können zu bepflanzende Grabstätten an die Stadt Olsberg zurückgegeben werden. Diese ist schriftlich bzw. durch einen entsprechenden Antrag (siehe Formulare) durch den Nutzungsberechtigten bei der Stadt Olsberg zu beantragen. Für die Restlaufzeit wird eine jährliche Gebühr für die weitere Pflege durch die Stadt Olsberg erhoben. Diese Gebühr ist im Voraus zu zahlen. Gezahlte Grabstättengebühren werden nicht erstattet. Das Abräumen der Grabstätte - bis auf den Grabstein – erfolgt durch den Nutzungsberechtigten.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den "Satzungen" für den Friedhof Kernstadt unter "Politik und Verwaltung, Satzungen".
Weitere städt. Friedhöfe, für die die ortsansässigen Friedhofsvereine zuständig sind, gibt es in den Ortsteilen:
- Antfeld
- Elleringhausen
- Elpe
- Wiemeringhausen
Für die Friedhöfe in den nachfolgenden Ortsteilen sind die ortsansässigen kirchlichen Institutionen zuständig:
- Assinghausen
- Bruchhausen
- Brunskappel
- Gevelinghausen
- Wulmeringhausen