Vaterschaftsanerkennung

Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater, wenn eine Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist, mit in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist vor und nach der Geburt des Kindes möglich.
Lassen Sie sich bitte in besonderen Fällen, wie z.B. bei Minderjährigkeit eines Elternteils oder bei noch verheirateter Mutter von uns über die Einzelheiten beraten.
Die Anerkennung der Vaterschaft hat keine Auswirkungen auf das Sorgerecht. Die Mutter bleibt allein sorgeberechtigt. Wünschen Sie das gemeinsame Sorgerecht so wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt (Hochsauerlandkreis, Steinstr. 27, 59872 Meschede).
Notwendige Unterlagen
Zur Vaterschaftsanerkennung benötigt das Standesamt von beiden Elternteilen:
- Geburtsurkunde oder
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Wenn das Kind schon geboren ist auch die Geburtsurkunde des Kindes und
- Personalausweis/ Reisepass
Die Anerkennung der Vaterschaft ist gebührenfrei.
Es werden alle Urkunden im Original benötigt. Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Beide Elternteile müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen.
Bei unverheirateten Eltern erwirbt das Kind nach der Geburt automatisch den Geburtsnamen der Mutter. Die allein sorgeberechtigte Mutter kann dem Kind jedoch mit Zustimmung des Vaters seinen Namen erteilen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!