Gewerbeanzeigen

Wer einen selbständigen Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle anfängt, muss dies anzeigen. Daneben besteht auch eine Anzeigenpflicht bei der Verlegung des Betriebes, beim Wechsel des Betriebsgegenstandes, bei der Ausdehnung des Betriebsgeländes und bei der Aufgabe des Betriebes.
Die Gewerbeanzeige zu einer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung können Sie persönlich im Rathaus der Stadt Olsberg oder online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen.
Bei Handwerksbetrieben ist die Eintragung in die Handwerksrolle bei der
Handwerkskammer in Arnsberg, Postfach 52 62, 59802 Arnsberg
erforderlich.
Kosten
Die Verwaltungsgebühren betragen je Anzeige 26 Euro.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. bei Gaststätten, Maklern, Taxenunternehmen, Kliniken) bitte die gewerberechtliche Erlaubnis mitbringen.
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen
Ihr Ansprechpartner
Silvia Hillebrandt
Fachbereich 2
Bürgerservice, Personenstandswesen, Staatsangehörigkeit, Abfallwirtschaft und -beratung
Ihr Ansprechpartner
Leonie Loerwald
Fachbereich 2
Bürgerservice, Fundbüro, Familienkarten, Abfallwirtschaft und -beratung
Ihr Ansprechpartner
Ilona Baybure
Fachbereich 2
Bürgerservice, Kindertageseinrichtungen
Ihr Ansprechpartner
Mareike Vollmer
Fachbereich 2
Bürgerservice, Kindertageseinrichtungen