Entsorgung von Sondermüll
Sperrmüll
Die Sperrmüllabfuhr können Sie entweder
- persönlich im Bürgerservice der Stadt Olsberg oder
- Online anmelden:
Bürger-Serviceportal
Hinweise zur Sperrgutabfuhr
Sperrmüll ist der Restmüll aus privaten Haushalten, der wegen seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht in die Restmüllabfallbehälter passt.
Von der Sperrgutabfuhr werden nur Sperrstücke aus Haushalten mitgenommen, z. B. Möbel, Matratzen, Sprungfederrahmen,
Nicht abgefahren werden zum Beispiel
- Baum- und Strauchschnitt
- Kartonagen, Abfälle in Säcken
- Bauschutt jeglicher Art, z.B. mehr als 2 Zimmertüren, Waschbecken, Holzbalken und Bretter aus einer Renovierungsmaßnahme, Laminat, Rollläden, Fenster
- Vertäfelung sowie behandelte Holzteile
- Elektrogeräte jeglicher Art
- Gewerbemüll
Abholung
Die Sperrmüllabfuhr findet jeweils am Mittwoch statt. Sofern der Mittwoch, oder an einem der vorhergehenden Wochentage ein Feiertag ist, verschiebt sie sich um einen Tag, nämlich auf Donnerstag.
Die Sperrmüllabfuhr muss bis spätestens montagmittags vor dem Abfuhrtag im Bürgerservice (Öffnungszeit 8.00 Uhr - 12.00 Uhr) oder per Online-Anmeldung (bis 12.00 Uhr) angemeldet und bezahlt werden.
Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 06.00 Uhr am Fahrbahnrand bzw. auf dem Gehweg, ohne Behinderung des Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehrs bereitgestellt werden.
Kosten
Die Kosten je 2,5 cbm Sperrgut belaufen sich auf 40,00 €. Bitte beachten Sie, dass nur die angemeldete und bezahlte Menge vom Entsorgungsunternehmen abgefahren wird.
Elektroschrott
Den Elektroschrott können Sie entweder telefonisch unter der Rufnummer 02962/982-231 im Bürgerservice der Stadt Olsberg anmelden oder Sie nutzen die Möglichkeit der Online-Anmeldung:
Bürger-Serviceportal
Für die Sammlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind in Nordrhein Westfalen die Gemeinden, Städte und Landkreise verantwortlich. Diesen wird als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) die Aufgabe zugewiesen, Altgeräte aus privaten Haushalten entgegenzunehmen. Auch kleingewerbliche Nutzer können Altgeräte gleicher Art und Menge, wie sie bei privaten Haushalten anfallen, den Kommunen übergeben. Die Ausgestaltung der Erfassung bleibt den Kommunen überlassen.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht in den Rest- oder Sperrmüll werfen, sondern sind ab 24. März 2006 verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben.
Die Elektrogeräte werden nach erfolgter Anmeldung unentgeltlich bei Ihnen zu Hause abgeholt. Beachten Sie aber, dass Elektrokleingeräte nur in Verbindung mit mindestens einem Elektrogroßgerät zur Abfuhr angemeldet werden dürfen.
Wenn Sie lediglich Elektrokleingeräte entsorgen möchten besteht die Möglichkeit zur Abgabe beim Kommunalbetrieb der Stadt Olsberg (Bauhof), Zum Hohlen Morgen 2, 59939 Olsberg.
Öffnungszeiten des Bauhofes: Montag - Donnerstag 8.00 Uhr - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Baum- und Strauchschnitt
Das Abholen des Baum- und Strauchschnittes erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung in der Zeit vom 1. bis 30. November.
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular zur Abholung von Baum- und Strauchschnitt:
Abholung Baum- und Strauchschnitt
Hier gelangen Sie über die Online-Anmeldung des Bürger-Serviceportals zur Abholung von Baum- und Strauchschnitt :
Bürger-Serviceportal
Der Baum- und Strauchschnitt muss am Abholtag ab 6.00 Uhr zur Abholung bereit stehen. Es erfolgt keine Mitnahme von Grasschnitt.
Der genaue Abfuhrtermin wird Ihnen durch das Entsorgungsunternehmen mitgeteilt.
Die auf dem o.g. Grundstück angemeldete Abfuhrmenge ist auf 2,5 m³/Grundstück begrenzt.
Äste und Zweige sind in Bündeln von max. 1,5 m Länge und max. 25 kg Gewicht zur Abfuhr bereitzulegen. Der Durchmesser der Äste darf max. 15 cm betragen. Zum Bündeln ist ausschließlich verrottbarer Bindfaden zu verwenden.
Bereitgestellte Behältnisse dürfen nicht verschlossen sein. Nach der Entleerung verbleiben die Behältnisse am Grundstück. Sie sind unmittelbar nach der Abfuhr aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Für beschädigte Behältnisse wird keine Haftung übernommen. Verschmutzungen und Reste sind unverzüglich nach der Abfuhr aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
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