Informationen zu finanziellen Leistungen und Unterstützungen in Olsberg
- Leistungen nach dem SGB XII
SGB XII Drittes Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Für Personen mit einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sicherstellen können.
- Leistungen nach dem SGB XII
SGB XII Viertes Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Für Personen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf eine Regelaltersrente haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sicherstellen können.
- Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Mietzahlung (Mietzuschuss) oder zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) für einkommensschwächere Haushalte.
- Familienförderung
Das Familienbüro ist Anlaufstelle für Hilfen und Unterstützung rund um die Familie.
- Flüchtlingshilfen
Bereitstellung von Unterkünften und Versorgung von Flüchtlingen
- Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Empfänger von Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag (KIZ) sind.
Bei der Stadt Olsberg erhalten Sie verschiedene Unterstützungen und finanzielle Leistungen:
- Bürgergeld
Für Erwerbsfähige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sicherstellen können.