Lärmaktionsplan der Stadt Olsberg

Lärmaktionsplan der Stadt Olsberg 4. Stufe

Den Lärmaktionsplan 4. Stufe der Stadt Olsberg finden Sie unter folgendem Link:

Lärmaktionsplan (3,77 MB)

 

 

Rechtlicher Hintergrund
Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft.

Ziel der Richtlinie ist, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

Lärmaktionspläne sind laut Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) alle fünf Jahre mit Veröffentlichung der aktualisierten Lärmkarten zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

 

Lärmkarten
Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen sind unter folgendem Link einzusehen, sie wurden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt:
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Lärmkarten für Haupteisenbahnstrecken sind auf dem Link einzusehen, sie wurden durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erstellt:
https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de.

 

Lärmaktionsplan Stadt Olsberg 4. Stufe beschlossen
Der Lärmaktionsplan wurde innerhalb der ersten Mitwirkungsphase vom 2. April bis 3. Mai 2024 öffentlich ausgelegt. In der zweiten Mitwirkungsphase wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 23. Mai bis 20. Juni 2024 erneut formell ausgelegt. Die eingegangenen Hinweise wurden wiederum dokumentiert und abgewogen. Der beschlussfähige Lärmaktionsplan wurde dem Rat der Stadt Olsberg in seiner Sitzung am 4. Juli 2024 vorgestellt und angenommen.

 

Umsetzung
Für die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Lärmschutz ist der Straßenbaulastträger zuständig. Der Straßenbaulastträger für die im Lärmaktionsplan genannte Straße ist Straßen.NRW. Eine Verpflichtung zur Umsetzung der im Lärmaktionsplan zusammengestellten Maßnahmen in einem bestimmten Zeitfenster sieht das BImSchG nicht vor.

Beim Straßenbaulastträger Straßen.NRW kann durch Bürger, die an Bundes- und Landesstraßen wohnen, ein Antrag auf Erstattung von bis zu 75 % der Aufwendungen für passiven Lärmschutz, z.B. neue Fenster, Rollladenkästen etc., gestellt werden. Weitere Informationen zur Lärmsanierung finden Sie auf der Internetseite von Straßen.NRW (www.strassen.nrw.de unter planen & bauen - Umwelt - Lärmschutz - Abschnitt Schallschutzmaßnahmen).

Ihr Ansprechpartner

Dirk König
Fachbereich 2 Klimamanager
Tel.: 02962 / 982-247 E-Mail: dirk.koenig@olsberg.de Zimmer 116