An- und Ummelden
Gemäß §17 des Bundesmeldegesetzes muss man sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung, bei der zuständigen Meldebehörde für die neue Anschrift anmelden (ummelden).
Für eine Anmeldung / Ummeldung sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerservice vor.
Folgende Unterlagen müssen bei der Anmeldung / Ummeldung vorgelegt werden
- Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass, Kinderreisepass, Geburtsurkunde inkl. Krankenversicherungskarte (bei minderjährigen Kindern ohne Ausweisdokument oder bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes) oder Nationalpass zzgl. Aufenthaltstitel / Visum aller Personen, die angemeldet / umgemeldet werden sollen.
- Wohnungsgeberbestätigung (ausgedruckt in Papierform), einen Vordruck finden sie unten.
- Wenn das Kind nur einen Sorgeberechtigten hat, einen aktuellen Nachweis (max. 2 Monate alt) über das alleinige Sorgerecht (Jugendamt).
- Bei Anmeldung eines Kindes mit gemeinsamen Sorgerecht (Umzug erfolgt aber nur mit einem Sorgeberechtigten) Einverständniserklärung (ausgedruckt in Papierform, Vordruck finden Sie unten) des nicht mitziehenden Sorgeberechtigten (inkl. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zwecks Unterschriftsprüfung.
- Während des Anmeldevorgangs werden weitere Fragen gestellt.
Falls Sie Verständigungsprobleme befürchten, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.
Bitte beachten Sie:
- Eine Anmeldung / Ummeldung vor dem Einzugstag ist nicht möglich.
- Personen ab dem 16. Lebensjahr müssen sich selbst anmelden / ummelden.
- Ihre Ausweisdokumente werden direkt vor Ort aktualisiert.
Daran sollten Sie bei einem Umzug noch denken:
- Kfz-Ummeldung (Änderung des Fahrzeugscheins, auch hier bei uns möglich, es fallen Gebühren an)
- Gebühreneinzugszentrale (GEZ) informieren
- Postnachsendeauftrag bei der Post AG stellen
- Strom-, Gas- und Wasseranschlüsse rechtzeitig kündigen und für die neue Wohnung anmelden
- Telefonanschluss kündigen und neu beantragen
- Ummeldung Ihres Hundes / Ihrer Hunde
- Informieren Sie auch:
- Bank / Sparkasse, Versicherungen, Schulen (bei schulpflichtigen Kindern)
Abmelden
Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes ist nur bei einem Wegzug ins Ausland erforderlich.
Am Tag der Abmeldung müssen Sie Ihre genauen Wohnsitzdaten im Ausland angeben und die Auszugsbestätigung (Wohnungsgeberbescheinigung) vorlegen.
Die Abmeldung kann max. eine Woche vor Auszug im Melderegister vorgemerkt werden.
Möchten Sie Ihren Nebenwohnsitz abmelden, können Sie dies bei der Meldebehörden Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes tun.
Kosten
keine Gebühren
Notwendige Unterlagen
Zur Abmeldung benötigen Sie:
- Adressangaben im Ausland
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Ggf. Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten / bzw. den Nachweis alleinige Sorge
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen