An- und Ummelden

Gemäß §17 des Bundesmeldegesetzes muss man sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung, bei der zuständigen Meldebehörde für die neue Anschrift anmelden (ummelden).
Für eine Anmeldung / Ummeldung sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerservice vor. 

 

Folgende Unterlagen müssen bei der Anmeldung / Ummeldung vorgelegt werden

  • Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass, Kinderreisepass, Geburtsurkunde inkl. Krankenversicherungskarte (bei minderjährigen Kindern ohne Ausweisdokument oder bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes) oder Nationalpass zzgl. Aufenthaltstitel / Visum aller Personen, die angemeldet / umgemeldet werden sollen.
  • Wohnungsgeberbestätigung (ausgedruckt in Papierform), einen Vordruck finden sie unten.
  • Wenn das Kind nur einen Sorgeberechtigten hat, einen aktuellen Nachweis (max. 2 Monate alt) über das alleinige Sorgerecht (Jugendamt).
  • Bei Anmeldung eines Kindes mit gemeinsamen Sorgerecht (Umzug erfolgt aber nur mit einem Sorgeberechtigten) Einverständniserklärung (ausgedruckt in Papierform, Vordruck finden Sie unten) des nicht mitziehenden Sorgeberechtigten (inkl. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zwecks Unterschriftsprüfung.
  • Während des Anmeldevorgangs werden weitere Fragen gestellt.

 

Falls Sie Verständigungsprobleme befürchten, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.

 

Bitte beachten Sie:

  • Eine Anmeldung / Ummeldung vor dem Einzugstag ist nicht möglich.
  • Personen ab dem 16. Lebensjahr müssen sich selbst anmelden / ummelden.
  • Ihre Ausweisdokumente werden direkt vor Ort aktualisiert.

 

Daran sollten Sie bei einem Umzug noch denken:

  • Kfz-Ummeldung (Änderung des Fahrzeugscheins, auch hier bei uns möglich, es fallen Gebühren an)
  • Gebühreneinzugszentrale (GEZ) informieren
  • Postnachsendeauftrag bei der Post AG stellen
  • Strom-, Gas- und Wasseranschlüsse rechtzeitig kündigen und für die neue Wohnung anmelden
  • Telefonanschluss kündigen und neu beantragen
  • Ummeldung Ihres Hundes / Ihrer Hunde
  • Informieren Sie auch:
    • Bank / Sparkasse, Versicherungen, Schulen (bei schulpflichtigen Kindern)

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Anmeldung einer Wohnung: elektronische Wohnsitzanmeldung

Sind Sie aus einer anderen Gemeinde oder Stadt zugezogen oder innerhalb Olsbergs umgezogen und möchten sich online anmelden? Dann nutzen Sie jetzt die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA). Hier gelangen Sie zum Online-Dienst.

Sehen Sie sich gerne auch das kurze Erklärvideo zum Ablauf der elektronischen Wohnsitzanmeldung an.

Erklärvideo zur eWA


Verfahrensablauf
Für die Online-Anmeldung/Ummeldung in Olsberg sind folgende Unterlagen erforderlich.

1.    Eingaben und Kontrolle Ihrer Daten im Online-Dienst. Einwilligung der Übermittlung Ihrer E-Mail-Adresse, um Rückfragen durch uns zu ermöglichen.
2.    Meldebestätigung herunterladen und Adresseintrag im Dokument online ändern.
3.    Adress-/Wohnortaufkleber per Post erhalten und auf das Dokument kleben.

Bitte beachten Sie, dass wen Sie den Vorgang einmal begonnen haben, dieser innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen werden muss. Danach ist dies aus Sicherheitsgründen nicht mehr online möglich und Sie müssen persönlich bei den Bürgerdiensten vorsprechen.


Erforderliche Unterlagen
o    Gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder gültige eID-Karte für EU/EWR-Bürger*innen
o    NFC-fähiges Smartphone mit der aktuellen Version der AusweisApp. Hier die App downloaden
o    PIN des Dokuments muss vergeben und bekannt sein (soweit Pin-Brief noch vorhanden, diesen nutzen / sonst im Bürgeramt neu setzen lassen)
o    Nutzerkonto BundID mit Online-Ausweisfunktion (hohes Vertrauensniveau) vorhanden. Zur Anmeldung
o    Zum Upload im Online-Dienst: Eine Wohnungsgeberbestätigung, womit der "Wohnungsgeber", in der Regel der Vermieter der Wohnung, den Einzug aller Familienmitglieder bestätigt. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.


Gebühr
Die Anmeldung ist gebührenfrei.


Fristen
Gemäß §17 des Bundesmeldegesetzes muss man sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung, bei der zuständigen Meldebehörde für die neue Anschrift anmelden/ummelden.

Nach der Verarbeitung der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Sie haben dann 30 Tage Zeit um Ihre Meldebestätigung herunterzuladen und Ihren Adresseintrag im Personalausweis online zu ändern.


Dauer der Bearbeitung
Soweit Ihre Angaben aus dem Online-Dienst plausibel sind, verarbeiten wir die Nachricht in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Sie erhalten danach eine Bestätigungsmail. Innerhalb der darin benannten Frist ändern Sie bitte unbedingt online Ihren Adresseintrag im Dokument und laden sich die Meldebestätigung herunter. Die Anleitung dazu ist in der Bestätigungsmail enthalten. Danach wird der Adress-/Wohnortaufkleber durch die Bundesdruckerei erzeugt und Ihnen per Post zugesandt.


In folgenden Fällen ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice erforderlich:

  • Sie möchten aus dem Ausland zuziehen.
  • Sie möchten Ihre bisherige Wohnung als Nebenwohnung beibehalten oder eine Nebenwohnung in Olsberg anmelden.
  • Eine Nutzung des Online-Dienstes mit dem Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist bisher noch nicht möglich.
  • Der Online-Dienst ist derzeit nur für volljährige Personen möglich.
  • In Einzelfällen kann es vorkommen, dass im Online-Dienst nicht alle Familienmitglieder (minderjährige Kinder, Ehepartner) angeboten werden.

Abmelden

 

Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes ist nur bei einem Wegzug ins Ausland erforderlich.
Am Tag der Abmeldung müssen Sie Ihre genauen Wohnsitzdaten im Ausland angeben und die Auszugsbestätigung (Wohnungsgeberbescheinigung) vorlegen.

Die Abmeldung kann max. eine Woche vor Auszug im Melderegister vorgemerkt werden.

Möchten Sie Ihren Nebenwohnsitz abmelden, können Sie dies bei der Meldebehörden Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes tun.
 

Kosten

keine Gebühren
 

Notwendige Unterlagen

Zur Abmeldung benötigen Sie:

  • Adressangaben im Ausland
  • Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Ggf. Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten / bzw. den Nachweis alleinige Sorge

Online Service

Hier gibt verschiedene Dienstleistungen der Stadtverwaltung Olsberg sowie anderer Behörden, die Bürgerinnen und Bürger jetzt bequem von zu Hause aus nutzen können.

Wie funktioniert das Service Portal?

  • Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
  • Den Antrag online ausfüllen und absenden
  • Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen

Ihr Ansprechpartner

Silvia Hillebrandt
Fachbereich 2 Bürgerservice, Personenstandswesen, Staatsangehörigkeit, Abfallwirtschaft und -beratung
Tel.: 02962 / 982-233 E-Mail: silvia.hillebrandt@olsberg.de Bürgerservice

Ihr Ansprechpartner

Brigitte Priebisch
Fachbereich 2 Bürgerservice, Abfallwirtschaft und -beratung
Tel.: 02962 / 982-231 E-Mail: brigitte.priebisch@olsberg.de Bürgerservice

Ihr Ansprechpartner

Ilona Baybure
Fachbereich 2 Bürgerservice, Kindertageseinrichtungen
Tel.: 02962 / 982-230 E-Mail: ilona.baybure@olsberg.de Bürgerservice

Ihr Ansprechpartner

Mareike Vollmer
Fachbereich 2 Bürgerservice, Kindertageseinrichtungen
Tel.: 02962 / 982-232 E-Mail: mareike.vollmer@olsberg.de Bürgerservice