Wohngeld

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss und soll Mietern sowie Eigentümern von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern.

Wohngeld wird auf Antrag, in der Regel für 12 Monate, gewährt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist jeweils ein neuer Antrag zu stellen.

Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

 

Mietzuschuss können beantragen:

  • Mieter oder Untermieter von Wohnraum
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
  • Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen

 

Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können beantragen:

  • Eigentümer eines Eigenheims
  • Eigentümer einer Eigentumswohnung
  • Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts - bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum.

 

Anspruchsvoraussetzungen

Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zu berücksichtigenden angemessenen Miete bzw. Belastung

 

Der Anspruch auf Wohngeld ist bei Empfängern von folgenden staatlichen Leistungen ausgeschlossen:

  • Bürgergeld und Sozialgeld nach dem SGB II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem SGB XII
  • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wenn in dem Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistung leben
  • Alleinstehende Auszubildende bei der Erstausbildung
  • Alleinstehende Wehrdienstleistende

 

Aber: Es gibt einige Ausnahmeregelungen, die in Einzelfällen doch einen Wohngeldbezug ermöglichen. Lassen Sie sich im Zweifel bitte ausführlich beraten.
 

Ergänzende Informationen

Das Themenportal Wohngeld bietet Ihnen unter anderem die Möglichkeit, Ihren voraussichtlichen Wohngeldanspruch anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ermitteln zu lassen. Am Ende der Wohngeldberechnung haben Sie dort auch die Möglichkeit, den Wohngeldantrag direkt online an die Stadt Olsberg zu übermitteln.

Alternativ können Sie auch die zum Download zur Verfügung stehenden Formulare nutzen. Antragsformulare in Papierform hält Ihre Wohngeldstelle Olsberg für Sie bereit.

Wohngeld beantragen lohnt sich! Lassen Sie sich gerne persönlich beraten und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin bei der Wohngeldstelle der Stadt Olsberg.

Neuerungen zum Wohngeldantrag
Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.

Zum Themenportal Wohngeld

Mietzuschuss

Lastenzuschuss

 

Datenschutz:

Datenschutzerklärung Wohngeld

Anlage Hinweise zum Datenschutz

 

Buchstaben A - J

Ihr Ansprechpartner

Lukas Lieckfett
Fachbereich 2 Soziale Grundsicherung, Hilfen bei Wohnproblemen
Tel.: 02962 / 982-240 E-Mail: lukas.lieckfett@olsberg.de Zimmer 18

Buchstaben K - R

Ihr Ansprechpartner

Christopher Gaeth
Fachbereich 2 Soziale Grundsicherung, Hilfen bei Wohnproblemen, Bildung und Teilhabe
Tel.: 02962 / 982-251 E-Mail: christopher.gaeth@olsberg.de Zimmer 17

Buchstaben S - Z

Ihr Ansprechpartner

Julia Stremmer
Fachbereich 2 Soziale Grundsicherung, Hilfen bei Wohnproblemen
Tel.: 02962 / 982-276 E-Mail: julia.stremmer@olsberg.de Zimmer 18