Wohnberechtigungsschein
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) darf nur beziehen, wer über einen Wohnberechtigungsschein verfügt.
Der Antrag zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines kann beim Bürgerservice der Stadt Olsberg gestellt werden, die weitere Bearbeitung erfolgt beim Wohnungsbauförderungsamt des Hochsauerlandkreises im Kreishaus Brilon.
Kosten
Gebühren werden vom Wohnungsbauförderungsamt erhoben. Fragen Sie dort bitte nach.
Notwendige Unterlagen
- Nachweis des monatlichen Bruttoeinkommens der vergangenen 12 Monate, einzeln belegt. Dazu zählen Rentenbescheide, Verdienstbescheinigungen, Arbeitslosengeld, Sozialhilfebescheide etc.
- ggf. Schulbescheinigung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Vertriebenenbescheinigung
Weitere Informationen erhalten Sie beim Wohnungsbauförderungsamt des Hochsauerlandkreises.
Tel. 0291/94-0 und auf https://sozialplattform.de/
Ihr Ansprechpartner
Silvia Hillebrandt
Fachbereich 2
Bürgerservice, Personenstandswesen, Staatsangehörigkeit, Abfallwirtschaft und -beratung
Ihr Ansprechpartner
Leonie Loerwald
Fachbereich 2
Bürgerservice, Fundbüro, Familienkarten
Ihr Ansprechpartner
Brigitte Priebisch
Fachbereich 2
Bürgerservice, Abfallwirtschaft und -beratung
Ihr Ansprechpartner
Ilona Baybure
Fachbereich 2
Bürgerservice, Kindertageseinrichtungen
Ihr Ansprechpartner
Mareike Vollmer
Fachbereich 2
Bürgerservice, Kindertageseinrichtungen