Gaststättenerlaubnis
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf hierfür einer Erlaubnis, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden und an Ort und Stelle die Möglichkeit zum Verzehr besteht.
Die Gaststättenerlaubnis gilt immer für eine bestimmte Person und bestimmte Räumlichkeiten. Sofern Betriebsinhaber wechseln, Räume umgebaut oder hinzugenommen werden sollen, ist eine neue Erlaubnis bzw. eine Änderung der Erlaubnis erforderlich.
Bitte beachten Sie
Anträge sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitungsdauer eines Gaststättenantrages je nach Umfang mehrere Monate beträgt.
Für einen Gaststättenbetrieb, der bereits existiert, besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Erlaubnis auszustellen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb nicht bereits länger als 1 Jahr geschlossen ist.
Unser Tipp für Sie
Stellen Sie den Konzessionsantrag möglichst frühzeitig, um Wartezeiten und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Es ist ratsam, bereits in der ersten Planungsphase Gespräche mit dem Gewerbeamt (Ansprechpartner ist Marc Liebig) zu führen, um unnötigen Zeit- und Kostenaufwand wegen evtl. erforderlicher Änderungen zu vermeiden.
Kosten
Die Verwaltungsgebühren werden nach Umfang der Bearbeitung ermittelt. Sie liegen zwischen 150 Euro und 1.000 Euro.
Notwendige Unterlagen
- Gaststättenerlaubnis (Konzessionsantrag)
- Nachweis über die Verfügungsberechtigung der Räumlichkeiten (z. B. Mietvertrag, Bescheinigung des Vermieters, Kaufvertrag o. ä.)
- 2 Grundrisszeichnungen im Maßstab 1:100
- Gebäudequerschnittsprofil
- 1 Lageplan (erhältlich beim Katasteramt des Hochsauerlandkreises, Kreishaus, Heinrich-Jansen-Weg, 59929 Brilon)
- Führungszeugnis Beleg-Art 0 (kann bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden)
- Gewerbezentralregisterauszug Beleg-Art 9 (kann bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden)
- Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Ansprechpartner: Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises, Kreishaus, Heinrich-Jansen-Weg, 59929 Brilon (www.hochsauerlandkreis.de)
- Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz der IHK oder Gesellenbrief des anerkannten Ausbildungsberufes
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen