Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf die Ertragskraft eines gewerblichen Betriebes erhoben wird.

Ausgehend vom Gewerbeertrag eines Unternehmens ermittelt das zuständige Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag, welcher der Gemeinde als Grundlage für die Gewerbesteuererhebung mitgeteilt wird.

 

Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ist die Gemeinde an den Messbetrag des Finanzamtes gebunden. Die Höhe ergibt sich durch Anwendung des gültigen Hebesatzes, der vom Rat der Stadt Olsberg beschlossen wird.

Unterhält ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zerlegt. Der jeweilige Zerlegungsanteil wird der Gemeinde schriftlich mitgeteilt und ist für die Berechnung der Gewerbesteuer verbindlich.

Die Gewerbesteuer wird durch Bescheid festgesetzt.

Wenn jeglicher Schriftverkehr hinsichtlich der Gewerbesteuer ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person (z.B. Steuerberater) erfolgen soll, benötigt die Stadtverwaltung eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.

 

Zuständigkeit der Finanzämter

  • Feststellung des steuerpflichtigen Ertrags
  • Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages
  • Durchführung der Zerlegung
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen Messbescheide und Zerlegungsbescheide

 

Zuständigkeit der Gemeinden

  • Festsetzung des Hebesatzes
  • Gewerbesteuerfestsetzung
  • Erhebung der Gewerbesteuer

 

Hinweis
Das Finanzamt erreichen Sie unter folgender Anschrift:

Finanzamt Brilon
Almerfeldweg 30
59929 Brilon
Telefon: 02961/7880

 

Online Service

Hier gibt es über 47 Dienstleistungen der Stadtverwaltung Olsberg sowie anderer Behörden, die Bürgerinnen und Bürger jetzt bequem von zu Hause aus nutzen können.

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Ihr Ansprechpartner

Maik Dinkel
Fachbereich 1 Service Politik und Verwaltung, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Finanzsteuerung, Revision, Zentrale Vergabe- und Servicestelle
Tel.: 02962 / 982-223 E-Mail: maik.dinkel@olsberg.de Zimmer 127