Gewerberegister
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Olsberg erhalten. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn Sie Ansprüche verfolgen.
Welche Auskünfte dürfen wir Ihnen geben?
- Name
- Betriebliche Anschrift
- Angezeigte Tätigkeit
Die Auskünfte sind generell schriftlich anzufordern und werden auch nur schriftlich erteilt.
Kosten
20 Euro
Gewerbezentralregister
Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gewerblicher Art registriert. Bei uns können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Die Auskunft kann nur beim Bürgerservice des Hauptwohnsitzes beantragt werden und wird anschließend direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und an die vorher bestimmte Adresse versandt.
Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihre Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen und bezahlen.
Falls Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nicht online beantragen möchten, bedarf die Antragstellung der persönlichen Vorsprache im Bürgerservice der Stadt Olsberg.
Bitte legen Sie hierzu Ihren Personalausweis / Ihr Ausweisdokument vor.
Kosten
13 Euro
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen