Gewerbeerlaubnis
Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis.
Welche Gewerbe sind erlaubnispflichtig?
- die Vermittlung von Darlehen oder Immobilien, von Wohnungen und von Kapitalanlagen sowie Bauträger und Baubetreuertätigkeiten
Ansprechpartner ist der Hochsauerlandkreis, Kreisordnungsamt
- die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerungs- oder Pfandleihergewerbes
- das Betreiben einer Spielhalle
- der Betrieb eines privaten Krankenhauses
Ansprechpartner ist der Hochsauerlandkreis, Gesundheitsamt
- das Aufstellen von Geldspielgeräten
- die Ausübung einer Tätigkeit als Heilpraktiker
Ansprechpartner ist der Hochsauerlandkreis, Kreisordnungsamt
Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der Bearbeitung sowie dem Wert der Erlaubnis.
Notwendige Unterlagen
Die Erteilung der verschiedenen Erlaubnisse erfordert die Vorlage bestimmter Nachweise. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Marc Liebig.
Ihr Ansprechpartner
Marc Liebig
Fachbereich 2
Wahlen und Statistiken, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe, Märkte, Volksfeste, Feuerschutz und Großschadensereignisse, Recht und Risikomanagement