Urkundenanforderung

Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.


Welche Urkunden gibt es?

  •    Geburtsurkunden
  •    Eheurkunden
  •    Lebenspartnerschaftsurkunden
  •    Sterbeurkunden
  •    Mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden

 

Sie können auch beglaubigte Auszüge aus dem Geburtsregister, Eheregister und Sterberegister erhalten.


Wo gibt es die Urkunden?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.


Sie können die Urkunden online, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache, nach Terminvereinbarung, beantragen.


Gebühren

Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts-, Sterbeurkunden und beglaubigte Registerauszüge: 10,00 Euro

Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 5,00 Euro.

Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.


Achtung: Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Olsberg!


Hinweis:

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

 

Online Service

Hier gibt verschiedene Dienstleistungen der Stadtverwaltung Olsberg sowie anderer Behörden, die Bürgerinnen und Bürger jetzt bequem von zu Hause aus nutzen können.

Wie funktioniert das Service Portal?

  • Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
  • Den Antrag online ausfüllen und absenden
  • Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen

Ihr Ansprechpartner

Sonja Steinrücken
Fachbereich 2 Personenstandswesen, Staatsangehörigkeit
Tel.: 02962 / 982-237 E-Mail: sonja.steinruecken@olsberg.de Zimmer 109