Ehe und Lebenspartnerschaft

Das Standesamt bereitet gemeinsam mit Ihnen Ihre standesamtliche Trauung vor. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Diese Seiten sollen Ihnen dabei helfen, die Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.

Bevor Sie beim Standesamt Olsberg heiraten können, ist die Eheschließung anzumelden (früher bekannt als Bestellung des Aufgebots).

 

Hierzu müssen beide Partner persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Sollte einer von Ihnen verhindert sein, kann er dem Partner/der Partnerin eine Vollmacht ausstellen. Diese Vollmacht können Sie sich über den Link am Ende dieser Seite ausdrucken.

Sind beide aus wichtigen Gründen verhindert, gibt das Standesamt Auskunft zum weiteren Verfahren.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, wo einer der beiden Heiratswilligen oder beide ihren Wohnsitz haben. Hierzu reicht auch ein Nebenwohnsitz.
Sollte keiner von Ihnen in Olsberg gemeldet sein, so können Sie aber trotzdem in Olsberg heiraten. Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an. Das dortige Standesamt schickt die Unterlagen nach der Anmeldung an das Standesamt Olsberg, damit Sie hier heiraten können.

 

Die Anmeldung der Eheschließung dient nicht nur dazu, einen Trautermin zu vereinbaren, sondern vor allem dazu, den Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob keine rechtlichen Ehehindernisse bestehen.

Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit- das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung das Jawort geben können.

Sie müssen zur Anmeldung der Eheschließung bestimmte Unterlagen mitbringen.

Zur Anmeldung Ihrer Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung

Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und deutsche/r Staatsangehörige/r sind:

  • beglaubigter Ausdruck oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes
  • erweiterte Meldebescheinigungen, erhältlich beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes.
  • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder (Sie müssen beide als Eltern eingetragen sein)
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bargeld für die Verwaltungsgebühren

 
 
Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie folgendes:

  • beglaubigter Ausdruck oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
  • eine aktuelle Eheurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. Je nach Auflösungsart der Vorehe benötigen ich außerdem das Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk) oder die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Bitte bringen Sie hierfür alle vorhandenen Dokumente mit, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

 

In allen anderen Fällen, insbesondere wenn Sie oder Ihr/e Partner/in

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • Kinder im Ausland geboren sind,  
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben,

sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen.

 
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass sich das Standsamt bei besonderen Fällen /  Auslandbeteiligung vorab in die entsprechenden Gesetze einlesen muss.
Eine umgehende Entscheidung ist daher nicht sofort möglich. Aufgrund der Vielzahl von Staatsangehörigkeiten / Länderbeteiligungen nimmt die Bearbeitung wesentlich mehr Zeit in Anspruch. Bitte kontaktieren Sie mich vorab. Ich werde Ihnen schnellstmöglich mitteilen, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen.

 

Im Stadtgebiet Olsberg kann an folgenden Orten standesamtlich geheiratet werden:

  • Trauzimmer (Rathaus der Stadt Olsberg)
  • „Alter Pferdestall" (Schloss Bruchhausen)
  • „Auf der Deele“ (Jugendhilfe Olsberg, Rutsche)
  • Refektorium des Schlosses (Schloss Bruchhausen)
  • Steigerhaus am Philippstollen (am Eisenberg, gegenüber dem Schinkenwirt)

 

Gebühren Eheschließung

Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern. Es kommt hier immer auf den Einzelfall an.

 

Allgemeine Gebühren

Anmeldung der Eheschließung wenn beide deutsche Staatsangehörige sind 40,00 Euro
Anmeldung der Eheschließung wenn einer oder beide eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt/besitzen 66,00 Euro
Eheurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 Euro (jede weitere kostet 5,00 Euro)
Internationale Eheurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 Euro (jede weitere kostet 5,00 Euro)
Stammbuch der Familie zwischen 28,00 Euro und 35,00 Euro

Zusätzliche Gebühren (während der Öffnungszeiten)

Trauungen außerhalb des Rathauses 90,00 Euro*

Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten** und samstags von 8.00-11.00 Uhr**

Trauzimmer der Stadt Olsberg 156,00 Euro
Auf der Deele Kropff Federath'sche Stiftung 156,00 Euro*
Steigerhaus am Philippstollen 156,00 Euro*

* Zu den Gebühren, müssen Sie, wenn Sie außerhalb des Rathauses heiraten möchten, die Raummiete hinzurechnen.

** TERMINE AUSSERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN SIND NUR NACH ABSPRACHE MÖGLICH!

** SAMSTAGS-TRAUUNGEN FINDEN NUR AN EINEM SAMSTAG IM QUARTAL STATT!

 

Ihr Ansprechpartner

Sonja Steinrücken
Fachbereich 2 Personenstandswesen, Staatsangehörigkeit
Tel.: 02962 / 982-237 E-Mail: sonja.steinruecken@olsberg.de Zimmer 109