Geburt
Jede Geburt eines Kindes muss in Deutschland, innerhalb einer Woche, beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Da die Stadt Olsberg keine Geburtenstation im Krankenhaus hat, kommen die meisten Olsberger Babys in Krankenhäusern in der Umgebung zur Welt. Somit sind auch diese Standesämter für die Geburtsbeurkundungen zuständig. Findet die Entbindung in einem Krankenhaus statt, zeigt die Leitung des Hauses die Geburt dem Standesamt an. Der oder die Sorgeberechtigten füllen die Geburtsanzeige im Krankenhaus aus und geben die gewünschten Vornamen an.
Wird Ihr Kind zu Hause geboren, ist das Standesamt Olsberg zuständig. Auch hier ist es Ihre Pflicht, die Geburt ihres Neugeborenen innerhalb einer Woche nach der Geburt bei mir anzuzeigen. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder eines Entbindungspflegers, der bei der Geburt anwesend war.
Kosten
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei. Ebenso werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt für:
- die Agentur für Arbeit (Familienkasse) - zur Beantragung von Kindergeld
- die Kreisverwaltung - zur Beantragung von Elterngeld
- die Krankenkasse - zur Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft/Mutterschaft
Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist gebührenpflichtig:
Geburtsurkunde/ internationale Geburtsurkunde | 10,00 Euro |
jede weitere Urkunde | 5,00 Euro |
Notwendige Unterlagen
Um die Geburt zu Beurkunden werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:
Verheiratete Eltern
- Eheschließung vor dem 01.01.2009: Familienbuchabschrift
- Eheschließung nach dem 01.01.2009: Eheurkunde und Geburtsurkunde beider Eltern oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden mit anerkannter Übersetzung / internationale Heirats- oder Geburtsurkunden
- Personalausweis / Reisepass beider Elternteile
Nicht verheiratete Eltern
ledige Mütter:
- Geburtsurkunde der Mutter (ggf. mit Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer oder internationale Geburtsurkunde)
- Personalausweis oder Reisepass
geschiedene Mütter:
- Eheurkunde (ggf. Übersetzung oder Internationale Urkunde) mit Auflösungsvermerk
- Scheidungsurteil (ggf. Übersetzung oder bei EU-Scheidungen die Bescheinigung gem. Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen der EG Eheverordnung)
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgeerklärung
- Geburtsurkunde des Vaters (ggf. mit Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer oder internationale Geburtsurkunde)
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Geburtsstandesämter gerne zur Verfügung!
Online Service
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- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
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- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen