Reisepass / e-Pass

E-Pass ist die Abkürzung für elektronischer Reisepass, also für einen Reisepass mit Chip.
Im e-Pass sind personenbezogene und biometrische Daten gespeichert:
Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika. Die biometrischen Merkmale im e-Pass sind:
- Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild, nicht älter als 6 Monate, erforderlich)
- Ihre Fingerabdrücke, diese werden auf dem Chip gespeichert (in der Regel der rechte und der linke Zeigefinger)
Achtung: Die Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke ist nicht möglich!
Wichtige Hinweise
Ab dem 01.05.2025
- Lichtbilder zur Beantragung von Personalausweisen/Reisepässen können nur noch in digitaler Form anerkannt werden. Hierfür gibt es eine Bildaufnahmemöglichkeit direkt im Bürgerservice. Das Lichtbild, welches vor Ort im Passamt erstellt wird, ist nicht gebührenfrei. Die Gebühr beträgt 6,00 Euro. Eine Zusendung und/oder Aushändigung dieses Lichtbildes ist nicht möglich. Von selbst-mitgebrachten Datenträgern darf die Passbehörde keine Lichtbilder annehmen.
- Weiterhin besteht die Möglichkeit die Lichtbilder bei einem Fotografen aufzunehmen. Dieser muss jedoch die Möglichkeit zum digitalen Passbild anbieten.
- Bitte nehmen Sie für die Aufnahme der Fotos für Babys/Kleinkinder (bis 4 Jahren) die Dienstleistung eines Fotografen in Anspruch.
Über den folgenden Link können Sie nachschauen, bei welchen Fotografen Sie Ihr Lichtbild erstellen lassen können:
Direktversand:
Seit dem 01.05.2025 können neu beantragte Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15,00 Euro pro Dokument an die Wohnanschrift der Antragssteller/innen versendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Anlage.
Kosten und Bearbeitungsfrist
Bearbeitungsfristen
Die Bearbeitungsfristen des e-Passes richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei, ca. 6 - 8 Wochen, bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig vor Beginn Ihrer Reise.
Sollte ein Reisepass dringend / eher benötigt werden, kann dieser gegen eine höhere Gebühr im Expressverfahren geliefert werden. Bitte informieren Sie sich über einen „Express-Reisepass“ und seine Lieferzeiten beim Bürgerservice der Stadt Olsberg.
Kosten
bis 24 Jahre 37,50 Euro / 6 Jahre gültig
ab 24 Jahre 70,00 Euro / 10 Jahre gültig
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Besondere Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Ist der Antragsteller mit Nebenwohnsitz in Olsberg gemeldet, muss die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde eingeholt werden (Die Bearbeitungszeit verlängert sich und die Gebühren sind höher).
- Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile (siehe unten), Ausweise beider Eltern, ggf. Nachweis über Sorgerecht und Anwesenheit einer der Sorgeberechtigten, bei Antrag und Abholung des Reisepasses).
- Ist der „Antragsteller“ geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter / gesetzlicher Betreuer den Aufenthalt zu bestimmen hat, der „Antragsteller“ muss trotzdem persönlich anwesend sein (u.a. für Fingerabdrücke)
Notwendige Unterlagen
- Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise) oder Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Lichtbilder zur Beantragung von Personalausweisen/Reisepässen können nur noch in digitaler Form anerkannt werden. Hierfür gibt es eine Bildaufnahmemöglichkeit direkt im Bürgerservice. Das Lichtbild, welches vor Ort im Bürgerservice erstellt wird, ist nicht gebührenfrei. Die Gebühr beträgt 6,00 Euro. Eine Zusendung und/oder Aushändigung dieses Lichtbildes ist nicht möglich. Von selbst mitgebrachten Datenträgern darf die Passbehörde keine Lichtbilder annehmen.
- Weiterhin besteht die Möglichkeit die Lichtbilder bei einem Fotografen aufzunehmen. Dieser muss jedoch die Möglichkeit zum digitalen Passbild anbieten.
- Bitte nehmen Sie für die Aufnahme der Fotos für Babys/Kleinkinder (bis 4 Jahren) die Dienstleistung eines Fotografen in Anspruch.
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
- bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf folgenden Seiten:
www.auswaertiges-amt.de (Einreisebestimmungen)
Kinderreisepass

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden können.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor einer Reise Ausweisdokumente für Ihre Kinder, da es vor den Ferien immer zu längeren Lieferzeiten kommen kann.
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen