Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit werden oder einen Antrag auf einen Telekom Sozialtarif stellen.

Detaillierte Einzelheiten zur Gebührenbefreiung erhalten Sie unter http://www.rundfunkbeitrag.de und zum Telekom Sozialtarif unter http://www.telekom.de/.

Den Antrag auf die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr erhalten Sie im Bürgerservice oder auch online beim Beitragsservice.

Der von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Antrag, versehen mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. vollständiger ALG II - Bescheid, Schwerbehindertenausweis) kann im Bürgerbüro zur Weiterleitung abgegeben werden.

Ihr Ansprechpartner

Silvia Hillebrandt
Fachbereich 2 Bürgerservice, Personenstandswesen, Staatsangehörigkeit, Abfallwirtschaft und -beratung
Tel.: 02962 / 982-233 E-Mail: silvia.hillebrandt@olsberg.de Bürgerservice

Ihr Ansprechpartner

Brigitte Priebisch
Fachbereich 2 Bürgerservice, Abfallwirtschaft und -beratung
Tel.: 02962 / 982-231 E-Mail: brigitte.priebisch@olsberg.de Bürgerservice

Ihr Ansprechpartner

Ilona Baybure
Fachbereich 2 Bürgerservice, Kindertageseinrichtungen
Tel.: 02962 / 982-230 E-Mail: ilona.baybure@olsberg.de Bürgerservice

Ihr Ansprechpartner

Mareike Vollmer
Fachbereich 2 Bürgerservice, Kindertageseinrichtungen
Tel.: 02962 / 982-232 E-Mail: mareike.vollmer@olsberg.de Bürgerservice