Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit werden oder einen Antrag auf einen Telekom Sozialtarif stellen.
Detaillierte Einzelheiten zur Gebührenbefreiung erhalten Sie unter http://www.rundfunkbeitrag.de und zum Telekom Sozialtarif unter http://www.telekom.de/.
Den Antrag auf die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr erhalten Sie im Bürgerservice oder auch online beim Beitragsservice.
Der von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Antrag, versehen mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. vollständiger ALG II - Bescheid, Schwerbehindertenausweis) kann im Bürgerbüro zur Weiterleitung abgegeben werden.
Ihr Ansprechpartner
Silvia Hillebrandt
Fachbereich 2
Bürgerservice, Personenstandswesen, Staatsangehörigkeit, Abfallwirtschaft und -beratung
Ihr Ansprechpartner
Brigitte Priebisch
Fachbereich 2
Bürgerservice, Abfallwirtschaft und -beratung
Ihr Ansprechpartner
Ilona Baybure
Fachbereich 2
Bürgerservice, Kindertageseinrichtungen
Ihr Ansprechpartner
Mareike Vollmer
Fachbereich 2
Bürgerservice, Kindertageseinrichtungen