Einfache Melderegisterauskunft
Eine einfache Melderegisterauskunft über Name, Vorname, Doktorgrad oder Anschrift einer Person können Sie schriftlich beantragen. Der Antrag kann auch im Bürgerservice der Stadt Olsberg aufgenommen werden:
- Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde authentifizieren. Bitte teilen Sie uns mit, wer Sie sind (Name, Anschrift, Firma, Kanzlei usw.).
- Bitte geben Sie an, ob Sie die Auskunft für private oder gewerbliche Zwecke benötigen. Das Bundesmeldegesetz stuft u.a. auch die Abfragen von Freiberuflern, Anwälten oder Inkassounternehmen als gewerblicher Zweck ein.
- Weiter müssen Sie erklären, ob Sie die Auskunft zum Zwecke des Adresshandels oder der Werbung erhalten möchten oder nicht. Bitte beachten Sie, dass der Betroffene der Auskunft für diese Zwecke zugestimmt haben muss.
Wenn Sie die Auskunft für einen gewerblichen Zweck benötigen:
- Der Zweck muss konkret benannt werden.
- Die Anfrage muss Ihr Geschäftszeichen enthalten
- Sie dürfen die durch die Melderegisterauskunft erlangten personenbezogenen Daten an Dritte nur weitergeben, wenn der Empfänger vorab in Ihrem Antrag angegeben wurde.
Liegt ein gewerblicher Verwendungszweck im Sinne des Bundesmeldegesetzes vor?
Dies ist der Fall, wenn die Auskunft für Adressabgleich, Adressermittlung und -weitergabe an bestimmte Personen oder Stellen, Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte, Aktualisierung eigener Bestandsdaten, Speicherung und Nutzung zur Adresshistorisierung, Forderungsmanagement, Bonitätsrisikoprüfungen, Werbung, Adresshandel, Markt-, Meinungs- oder Sozialforschung eingeholt werden soll.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie z.B. Gewerbetreibender, Freiberufler oder Privatperson sind.
Gewerblich ist jede fortgesetzte Tätigkeit, welche selbstständig ausgeübt wird und planmäßig sowie dauernd auf die Erzielung eines nicht nur vorübergehenden Gewinnes gerichtet ist. Auch eine Einzelhandlung kann ausnahmsweise die Annahme eines Gewerbes begründen, wenn aus ihr erkennbar ist, dass ihre mehrmalige Vornahme beabsichtigt ist oder sich aus der Einzelhandlung bereits ein beträchtliches Gewinnstreben ergibt. Ausnahmen wie beim Gewerbebegriff anderer Rechtsgebiete sind nicht angezeigt, weil Sinn und Zweck der Regelung der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person ist, dem der Vorrang vor jeglicher auf Gewinnerzielung gerichteten Anfrage auf Erteilung einer Melderegisterauskunft einzuräumen ist.
Kosten
Einfache Melderegisterauskunft (Name, Vorname, Anschrift)
11,00 Euro
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen