Führungszeugnis

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde stellen. Zur Beantragung sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerservice der Stadt Olsberg vor.
Des Weiteren kann der Antrag auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) gestellt werden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit frei geschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät / App auf dem Smartphone.
Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:
Einfache Führungszeugnisse
Das Führungszeugnis wird Ihnen durch das Bundesamt für Justiz nach Hause zugeschickt.
Erweiterte Führungszeugnisse
Ein erweitertes Führungszeugnis wird gemäß § 30 a Abs. 1 BZRG ausgestellt und es ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt. Die Stelle muss Ihnen in dieser schriftlichen Aufforderung bestätigen, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen (Arbeitsbereich mit Kindern und Jugendlichen oder sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger).
Bei selbstständigen Personen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.
Behördliche (ggfls. + erweiterte) Führungszeugnisse
Müssen Sie ein Führungszeugnis bei einer deutschen Behörde vorlegen, müssen Sie dieses bei der Antragstellung angeben. Das Führungszeugnis wird dann durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Behörde (nicht an die antragstellende Person) geschickt. In diesem Fall werden die genaue Postanschrift der verlangenden Behörde und ein Aktenzeichen erforderlich. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Kosten
Pro Führungszeugnis fallen Kosten in Höhe von 13,00 € an.
Europäisches Führungszeugnis: 17,00 Euro (längere Lieferzeiten)
Notwendige Unterlagen
- persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z. B. Personalausweis, Reisepass
- je nach Art des Führungszeugnis o.g. zusätzliche Unterlagen
Besondere Voraussetzungen:
- Vollendung des 14. Lebensjahres und
- mit einer Wohnung bei der Meldebehörde in Olsberg gemeldet
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- in Bonn (in der Regel ca. 14 Tage).
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen