Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Olsberg bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

 


Zum Beispiel:

  • öffentliche Ausschreibungen
  • Erteilung einer Gaststättenkonzession
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Spielhallen Reisegewerbekarten
  • Taxi/Mietwagengewerbe
  • Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO

 

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie online beantragen.

Die Gebühr beträgt 10 Euro.

 

Online Service

Hier gibt verschiedene Dienstleistungen der Stadtverwaltung Olsberg sowie anderer Behörden, die Bürgerinnen und Bürger jetzt bequem von zu Hause aus nutzen können.

Wie funktioniert das Service Portal?

  • Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
  • Den Antrag online ausfüllen und absenden
  • Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen

Ihr Ansprechpartner

Petra Müller
Fachbereich 1 Finanzsteuerung
Tel.: 02962 / 982-266 E-Mail: petra.mueller@olsberg.de Zimmer 25