Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Olsberg bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- öffentliche Ausschreibungen
- Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen Reisegewerbekarten
- Taxi/Mietwagengewerbe
- Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie online beantragen.
Die Gebühr beträgt 10 Euro.
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen
Ihr Ansprechpartner
Petra Müller
Fachbereich 1
Finanzsteuerung