Hundehaltung

Landeshundegesetz

Je nach Rasse, Größe oder Gewicht des Hundes müssen Sie verschiedene Regelung bei der Hundehaltung beachten.

Es gilt grundsätzlich, dass die Haltung aller Hunde, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind (= große Hunde) angezeigt werden muss. Für Hunde unterhalb dieser Grenze gelten keine besonderen Anforderungen, außer der allgemeinen Anleinpflicht auf öffentlichen Plätzen und Wegen innerhalb der Ortslagen.

Das Landeshundegesetz teilt die Hunde in drei Kategorien ein. Je nach Kategorie gibt es verschiedene Bedingungen für die Hundehaltung:


Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG) - Kategorie 1

Die Haltung gefährlicher Hunde ist genehmigungspflichtig. Import und Züchtung gefährlicher Hunde sind verboten. Grundsätzlich gilt eine Anlein- und Maulkorbpflicht.
Zu den gefährlichen Hunden gehören vier Rassen, bei denen die Gefährlichkeit grundsätzlich vermutet wird. Bei einem akuten Vorfall kann aber auch für Hunde anderer Rassen die Gefährlichkeit festgestellt werden. Die Feststellung trifft Ordnungsamt nach Begutachtung des Hundes durch das Veterinäramt (Hochsauerlandkreis).

Eine Genehmigung zur Haltung eines gefährlichen Hundes kann bei privatem Interesse (z. B. für Bewachungszwecke) oder bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (z. B. Übernahme eines Hundes aus dem Tierheim) erteilt werden.


Gefährliche Hunde

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • und deren Kreuzungen


Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) - Kategorie 2

Die Haltung dieser Hunde ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den gefährlichen Hunden, lediglich das private oder öffentliche Interesse muss nicht nachgewiesen werden.


Hunde bestimmter Rassen

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napolitano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu


Große Hunde (auch 40/20-Hunde, § 11 LHundG)

Eine andere Bezeichnung für die Kategorie der großen Hunde ist auch der Begriff "40/20-Hunde". Bei diesen Tieren liegt die Widerristhöhe bei 40 cm und / oder sie wiegen mehr als 20 kg. Für große Hunde gilt lediglich eine Anzeigepflicht.

 

Anleinpflicht

Alle Hunde sind in den folgenden Bereichen anzuleinen:

  •  Fußgängerzonen
  •  Haupteinkaufsbereiche
  •  in Straßen und auf Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
  •  in öffentlichen Parks, Gärten und Grünanlagen
  •  bei öffentlichen Veranstaltungen und Volksfesten mit größerer Menschenansammlung
  •  in Aufzügen
  •  in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

 

Sonderregelungen

Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen sind grundsätzlich immer an der Leine zu führen. Über evtl. Ausnahmen sprechen Sie bitte mit Herrn Burmann.

Große Hunde dürfen außerhalb der bebauten Ortslage, sofern nicht eines der zuvor genannten Kriterien zutrifft, auf öffentlichen Flächen auch unangeleint ausgeführt werden.

Hunde, die nicht unter die Kategorieneinteilungen fallen, unterliegen der Anleinpflicht nach den genannten Kriterien.
Zivilrechtliche Ansprüche werden hierdurch nicht berührt.

Notwendige Unterlagen

Für die Anmeldung eines kleinen Hundes sind keine Unterlagen erforderlich.

Sollten Sie sich für einen Hund entscheiden, welcher eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20 kg aufweist, sind folgende weitere Unterlagen erforderlich:

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der Chipnummer
  • Sachkundenachweis (Ist nur erforderlich insoweit sie bisher keine drei Jahre einen Hund der Größenordnung gehalten haben.)
  • Fotografie des Hundes

Die Verwaltungsgebühr für die Anmeldung eines großen Hundes beträgt 25 Euro.

Online Service

Hier gibt verschiedene Dienstleistungen der Stadtverwaltung Olsberg sowie anderer Behörden, die Bürgerinnen und Bürger jetzt bequem von zu Hause aus nutzen können.

Wie funktioniert das Service Portal?

  • Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
  • Den Antrag online ausfüllen und absenden
  • Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen

Ihr Ansprechpartner

Marco Burmann
Fachbereich 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe, Messen, Volksfeste, Natur- und Umweltschutz, Forsten, Duales System in Deutschland, Verkehrsplanung/Verkehrl. Angelegenheiten
Tel.: 02962 / 982-201 E-Mail: marco.burmann@olsberg.de Zimmer 116

Ihr Ansprechpartner

Anja Westphal
Fachbereich 1 Finanzsteuerung
Tel.: 02962 / 982-263 E-Mail: anja.westphal@olsberg.de Zimmer 129