Hundesteuer

Das Halten von Hunden im Stadtgebiet Olsberg ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u. a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
Laut Hundesteuersatzung der Stadt Olsberg sind die Halter von Hunden steuerpflichtig.
An- und Abmeldung
Wer sich einen Hund anschafft oder mit einem Hund nach Olsberg zieht, hat diesen binnen 14 Tagen anzumelden.
Die An- bzw. Abmeldung kann entweder persönlich im Bürgerservice der Stadt Olsberg erfolgen oder Sie nutzen die Möglichkeit der Online-Meldung. Bei der Abmeldung eines Hundes (Wegzug, Abgabe, Tod) ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Kosten
Die Steuer beträgt jährlich, wenn...
a) nur ein Hund gehalten wird | 80,00 € |
b) zwei Hunde gehalten werden | 95,00 € je Hund |
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden | 105,00 € je Hund |
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird | 700,00 € |
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden | 700,00 € je Hund |
Notwendige Unterlagen
Für die Anmeldung eines kleinen Hundes sind keine Unterlagen erforderlich.
Sollten Sie sich für einen Hund entscheiden, welcher eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20 kg aufweist, sind folgende weitere Unterlagen erforderlich:
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Nachweis der Chipnummer
- Sachkundenachweis (Ist nur erforderlich insoweit sie bisher keine drei Jahre einen Hund der Größenordnung gehalten haben.)
- Fotografie des Hundes
Die Verwaltungsgebühr für die Anmeldung eines großen Hundes beträgt 25 Euro.
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen