Flächennutzungsplan

Städte und Gemeinden haben die Bauleitpläne, d. h. den Flächennutzungsplan und Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Vom Aufstellungsbeschluss eines Bauleitplanes bis zur Rechtskraft sind nach dem Baugesetzbuch unterschiedliche planungsrechtliche Verfahrensschritte durchzuführen.

Zur Zeit liegen keine aktuellen Änderungen des Flächennutzungsplanes vor.


Kosten

Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes trägt grundsätzlich die Stadt. Sollen Änderungen zu Gunsten eines Vorhabenträgers erfolgen, trägt dieser auch die Kosten.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan legt die Nutzung und die Art und Weise der Bebaubarkeit von Grundstücken und Gebäuden in Teilen des Stadtgebiets fest.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Er enthält als "verbindlicher Bauleitplan" rechtsverbindliche städtebauliche Festsetzungen, die Nutzung und die Art und Weise der Bebaubarkeit von Grundstücken und Gebäuden in klar abgegrenzten Teilen des Stadtgebiets.

Ziele eines Bebauungsplans sind die geordnete städtebauliche Entwicklung, eine sozialgerechte Bodennutzung sowie die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, die sich aus allgemeinen und öffentlichen Interessen ableiten und am Allgemeinwohl orientiert sind.

Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und erlangt dadurch Rechtskraft.

 

Bebauungspläne/Planänderungen im laufenden Verfahren:

Bebauungsplanänderungen


Kosten

Die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplans trägt grundsätzlich die Stadt. Sollen Änderungen zu Gunsten eines Vorhabenträgers erfolgen, trägt dieser auch die Kosten.

Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzungen sind baurechtliche Instrumentarien, mit dem die Städte und Gemeinden sogenannte "örtliche Bauvorschriften" für einen räumlich klar abgegrenzten Bereich erlassen können. Diese örtlichen Bauvorschriften können als

  • eigenständige Gestaltungssatzung auf der Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen erlassen oder
  • in Form von gestalterischen Festsetzungen in einem Bebauungsplan festgesetzt werden.

 

Im Gegensatz zu den normierten Gestaltungselementen einer Gestaltungssatzung gibt die Gestaltungsfibel der Stadt Olsberg Empfehlungen für Bauvorhaben und für die Errichtung von Werbeanlagen.

 

Online Service

Hier gibt verschiedene Dienstleistungen der Stadtverwaltung Olsberg sowie anderer Behörden, die Bürgerinnen und Bürger jetzt bequem von zu Hause aus nutzen können.

Wie funktioniert das Service Portal?

  • Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
  • Den Antrag online ausfüllen und absenden
  • Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen

Ihr Ansprechpartner

Hubertus Schulte
Fachbereich 3 - Fachbereichsleiter Bauen und Stadtentwicklung
Tel.: 02962 / 982-246 E-Mail: hubertus.schulte@olsberg.de Zimmer 220

Ihr Ansprechpartner

Christoph Menke
Fachbereich 3 Stadtplaner, Stadtentwicklung, Geographische Informationssysteme
Tel.: 02962 / 982-206 E-Mail: christoph.menke@olsberg.de Zimmer 215

Ihr Ansprechpartner

Stefan Vorderwülbecke
Fachbereich 3 Stadtentwicklung, Geographische Informationssysteme
Tel.: 02962 / 982-255 E-Mail: stefan.vorderwuelbecke@olsberg.de Zimmer 216

Ihr Ansprechpartner

Marita Rüther
Fachbereich 3 Stadtentwicklung, Denkmalschutz, Notwohnungen
Tel.: 02962 / 982-283 E-Mail: marita.ruether@olsberg.de Zimmer 219

Ihr Ansprechpartner

Michel Golz
Fachbereich 3 Stadtentwicklung, Straßen und Wege
Tel.: 02962 / 982-293 E-Mail: michel.golz@olsberg.de Zimmer 229