Denkmal

Der Begriff Denkmal ist ein Oberbegriff, er beinhaltet die Baudenkmäler (umfasst alle baulichen Anlagen), die beweglichen Denkmäler (z. B. Skulpturen, Kreuze usw.) sowie die Bodendenkmäler (Sachen, die sich im Boden befinden, z. B. Gruben, Höhlen, Verteidigungsanlagen, Skelette) sowie die Gartendenkmäler (z. B. Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe).

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Unter Denkmalschutz und Denkmalpflege ist jede Tätigkeit zu verstehen, die bewusst auf die Erhaltung und Sicherung der Denkmäler gerichtet ist.

Denkmäler sind nach § 3 des  Denkmalschutzgesetzes NW in die Denkmalliste einzutragen. Die Feststellung, ob ein Objekt ein Denkmal ist, ist allein an den Definitionen der Denkmalbegriffe des Denkmalschutzgesetzes (§ 2) ausgerichtet.

Für alle Maßnahmen, die an einem Denkmal oder in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals durchgeführt werden sollen, ist vor Beginn der Maßnahme eine Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Olsberg zu beantragen. Die Unteren Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Die Stadt Olsberg kann über das Landesprogramm der Denkmalförderung NRW bauliche Maßnahmen unter Einhaltung der Förderbedingungen direkt unterstützen und fördern.

Weitere Informationen zu Fördermitteln für Denkmäler

 

 

Ansprechpartner Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Praktische Denkmalpflege:

Dr. Ing. Bettina Heine-Hippler
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48147 Münster
Tel.: 0251 591-4033
Fax.: 0251 591-4025
Bettina.Heine-Hippler@lwl.org

Weitere Informationen zur praktischen Denkmalpflege 

 

 

Hochsauerlandkreis, Obere Denkmalbehörde

Hochsauerlandkreis
Heinrich-Jansen-Weg 14
59929 Brilon
Tel.: 02961/94-0

Weitere Informationen zur oberen Denkmalbehörde
 
 
 
Bezirksregierung Arnsberg

Einzelförderungen im Bereich Denkmalpflege

Ansprechpartner
Wolfgang Struff
Telefon 02931 82-2860
Telefax 02931 82-41305
E-Mail wolfgang.struff@bezreg-arnsberg.nrw.de

Weitere Informationen zur Einzelförderung im Bereich Denkmalpflege

Online Service

Hier gibt verschiedene Dienstleistungen der Stadtverwaltung Olsberg sowie anderer Behörden, die Bürgerinnen und Bürger jetzt bequem von zu Hause aus nutzen können.

Wie funktioniert das Service Portal?

  • Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
  • Den Antrag online ausfüllen und absenden
  • Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen

Ihr Ansprechpartner

Björn Kohlrautz
Fachbereich 3 Denkmalpflege, Gebäudewirtschaft
Tel.: 02962 / 982-245 E-Mail: bjoern.kohlrautz@olsberg.de Zimmer 218

Ihr Ansprechpartner

Marita Rüther
Fachbereich 3 Stadtentwicklung, Denkmalschutz, Notwohnungen
Tel.: 02962 / 982-283 E-Mail: marita.ruether@olsberg.de Zimmer 219