Genehmigungsfreistellung

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung, sondern können im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW abgewickelt werden.

 

Hinweis

Die Errichtung von Neubauten wird in der Stadt Olsberg grundsätzlich nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren abgewickelt.

Online Service

Hier gibt verschiedene Dienstleistungen der Stadtverwaltung Olsberg sowie anderer Behörden, die Bürgerinnen und Bürger jetzt bequem von zu Hause aus nutzen können.

Wie funktioniert das Service Portal?

  • Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
  • Den Antrag online ausfüllen und absenden
  • Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen

Ihr Ansprechpartner

Sophie Kraus
Fachbereich 3 Allgemeine Bauangelegenheiten, öffentliche Grünanlagen, Kurbetrieb
Tel.: 02962 / 982-248 E-Mail: sophie.kraus@olsberg.de Zimmer 219

Ihr Ansprechpartner

Hubertus Schulte
Fachbereich 3 - Fachbereichsleiter Bauen und Stadtentwicklung
Tel.: 02962 / 982-246 E-Mail: hubertus.schulte@olsberg.de Zimmer 220