Straßenverkehrsbehörde
Anordnung von Neuaufstellen, das Ändern und Entfernen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVo definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungen, Sperren, Einbahnstraßen und Lichtzeichenanlagen.
Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind beispielsweise:
- Anordnung von Beschilderung von Straßen (Verkehrszeichen)
- Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
- Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehr beeinflussen (Volksfeste, Radsport)
- Genehmigungen für Schwertransporte, Großraumtransporte und Gefahrenguttransporte
- Aussagegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot / Feiertagsfahrverbot
Ortsfeste Verkehrszeichen & Veranstaltungen
Ihr Ansprechpartner
Marco Burmann
Fachbereich 2
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Verkehr, Forsten
Baumaßnahmen
Ihr Ansprechpartner
Marco Burmann
Fachbereich 2
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Verkehr, Forsten
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