Straßenverkehrsbehörde

Anordnung von Neuaufstellen, das Ändern und Entfernen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVo definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungen, Sperren, Einbahnstraßen und Lichtzeichenanlagen.

Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind beispielsweise:

  • Anordnung von Beschilderung von Straßen (Verkehrszeichen)
  • Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
  • Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehr beeinflussen (Volksfeste, Radsport)
  • Genehmigungen für Schwertransporte, Großraumtransporte und Gefahrenguttransporte
  • Aussagegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot / Feiertagsfahrverbot

Ortsfeste Verkehrszeichen & Veranstaltungen

Ihr Ansprechpartner

Marco Burmann
Fachbereich 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Verkehr, Forsten
Tel.: 02962 / 982-201 E-Mail: marco.burmann@olsberg.de Zimmer 116

Baumaßnahmen

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Marco Burmann
Fachbereich 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Verkehr, Forsten
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