Straßenbau und -unterhaltung

Für den Neubau, die Erneuerung und Unterhaltung von städtischen Straßen und der Straßenbeleuchtung ist die Stadt Olsberg zuständig.
Die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgt im Auftrag der Stadt Olsberg durch die Hochsauerlandwasser GmbH.
Für den Neubau einer Straße (erstmalige Herstellung) werden Erschließungsbeiträge erhoben.
Für die Erneuerung bzw. Verbesserung einer Straße (Fahrbahn, Gehweg, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Für die Sommer- und Winterreinigung der Straßen und öffentlichen Flächen erhebt die Stadt Olsberg eine Straßenreinigungsgebühr, welche über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide erhoben wird.
Die Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer ergibt sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Olsberg.
Störungsmeldung Straßenlampen
Bei Störungen defekter Straßenlampen wenden Sie sich bitte während der Dienstzeiten an das Betriebspersonal der Hochsauerlandwasser GmbH.
Mo. - Do.: 7.00 Uhr bis 15.45 Uhr
Fr.: 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Tel.: 0291 / 9920-10
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
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