Verkehrsbeschilderung

Die Entscheidung, wo welche Beschilderung im Straßenraum erforderlich ist, trifft nach der Straßenverkehrsordnung die Straßenverkehrsbehörde.

Auf dieser Grundlage erfolgt die Umsetzung und Unterhaltung der Beschilderung, aber auch anderer Verkehrseinrichtungen - beispielsweise Poller oder Leitpfosten.

Anordnung der Verkehrszeichen

Ihr Ansprechpartner

Marco Burmann
Fachbereich 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Verkehr, Forsten
Tel.: 02962 / 982-201 E-Mail: marco.burmann@olsberg.de Zimmer 116

Unterhaltung der Beschilderung

Ihr Ansprechpartner

Marco Burmann
Fachbereich 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Verkehr, Forsten
Tel.: 02962 / 982-201 E-Mail: marco.burmann@olsberg.de Zimmer 119