Verkehrsbeschilderung

Die Entscheidung, wo welche Beschilderung im Straßenraum erforderlich ist, trifft nach der Straßenverkehrsordnung die Straßenverkehrsbehörde.
Auf dieser Grundlage erfolgt die Umsetzung und Unterhaltung der Beschilderung, aber auch anderer Verkehrseinrichtungen - beispielsweise Poller oder Leitpfosten.
Anordnung der Verkehrszeichen
Ihr Ansprechpartner
Marc Liebig
Fachbereich 2
Wahlen und Statistiken, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe, Märkte, Volksfeste, Feuerschutz und Großschadensereignisse, Recht und Risikomanagement
Unterhaltung der Beschilderung
Ihr Ansprechpartner
Marco Burmann
Fachbereich 2
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Gewerbe, Märkte, Volksfeste, Verkehrsplanung/Verkehrl. Angelegenheiten