Verkehrsbeschilderung

Die Entscheidung, wo welche Beschilderung im Straßenraum erforderlich ist, trifft nach der Straßenverkehrsordnung die Straßenverkehrsbehörde.

Auf dieser Grundlage erfolgt die Umsetzung und Unterhaltung der Beschilderung, aber auch anderer Verkehrseinrichtungen - beispielsweise Poller oder Leitpfosten.

Anordnung der Verkehrszeichen

Ihr Ansprechpartner

Marc Liebig
Fachbereich 2 Wahlen und Statistiken, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe, Märkte, Volksfeste, Feuerschutz und Großschadensereignisse, Recht und Risikomanagement
Tel.: 02962/982-204 E-Mail: marc.liebig@olsberg.de 118

Unterhaltung der Beschilderung

Ihr Ansprechpartner

Marco Burmann
Fachbereich 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Gewerbe, Märkte, Volksfeste, Verkehrsplanung/Verkehrl. Angelegenheiten
Tel.: 02962 / 982-201 E-Mail: marco.burmann@olsberg.de Zimmer 116