Verkehrsbeschilderung
Die Entscheidung, wo welche Beschilderung im Straßenraum erforderlich ist, trifft nach der Straßenverkehrsordnung die Straßenverkehrsbehörde.
Auf dieser Grundlage erfolgt die Umsetzung und Unterhaltung der Beschilderung, aber auch anderer Verkehrseinrichtungen - beispielsweise Poller oder Leitpfosten.
Anordnung der Verkehrszeichen
Ihr Ansprechpartner
Marco Burmann
Fachbereich 2
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Verkehr, Forsten
Unterhaltung der Beschilderung
Ihr Ansprechpartner
Marco Burmann
Fachbereich 2
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Verkehr, Forsten