Straßenverkehrsangelegenheiten

Die Stadt Olsberg erhält, schafft und überwacht die notwendige Verkehrsinfrastruktur. Dazu gibt sie Stellungnahme zu Planungen von klassifizierten Straßen und zum überörtlichen Radwegenetz ab, erstellt lokale Verkehrskonzepte und plant örtliche Radwege. Sie wirkt mit bei der Erstellung und Fortschreibung der örtlichen und regionalen Nahverkehrspläne zum Erhalt und Ausbau den öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

 

Als Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Olsberg und die Gemeinde Bestwig werden Erlaubnisse zur übermäßigen Straßenbenutzung (§ 29 Abs. 2 StVO) erteilt oder Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§ 30 Abs. 2 StVO) genehmigt.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt auf allen öffentlichen Flächen (Straßen, Radwege, Parkplätze, etc.) auf dem Gebiet der Stadt Olsberg.

Online Service

Hier gibt es über 47 Dienstleistungen der Stadtverwaltung Olsberg sowie anderer Behörden, die Bürgerinnen und Bürger jetzt bequem von zu Hause aus nutzen können.

Wie funktioniert das Service Portal?

  • Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
  • Den Antrag online ausfüllen und absenden
  • Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen

Verkehr

Ihr Ansprechpartner

Christian Herrmann
Fachbereich 2 - Fachbereichsleiter Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Soziales
Tel.: 02962 / 982-259 E-Mail: christian.herrmann@olsberg.de Zimmer 120

Straßenverkehrsbehörde

Ihr Ansprechpartner

Marc Liebig
Fachbereich 2 Wahlen und Statistiken, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe, Märkte, Volksfeste, Feuerschutz und Großschadensereignisse, Recht und Risikomanagement
Tel.: 02962/982-204 E-Mail: marc.liebig@olsberg.de 118

Ruhender Verkehr

Ihr Ansprechpartner

Marco Burmann
Fachbereich 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Gewerbe, Märkte, Volksfeste, Verkehrsplanung/Verkehrl. Angelegenheiten
Tel.: 02962 / 982-201 E-Mail: marco.burmann@olsberg.de Zimmer 116