Straßenverkehrsangelegenheiten
Die Stadt Olsberg erhält, schafft und überwacht die notwendige Verkehrsinfrastruktur. Dazu gibt sie Stellungnahme zu Planungen von klassifizierten Straßen und zum überörtlichen Radwegenetz ab, erstellt lokale Verkehrskonzepte und plant örtliche Radwege. Sie wirkt mit bei der Erstellung und Fortschreibung der örtlichen und regionalen Nahverkehrspläne zum Erhalt und Ausbau den öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Als Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Olsberg und die Gemeinde Bestwig werden Erlaubnisse zur übermäßigen Straßenbenutzung (§ 29 Abs. 2 StVO) erteilt oder Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§ 30 Abs. 2 StVO) genehmigt.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt auf allen öffentlichen Flächen (Straßen, Radwege, Parkplätze, etc.) auf dem Gebiet der Stadt Olsberg.
Online Service
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