Fischereischein
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein. Die Fischereiprüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Wenn Sie zwischen 10 und 16 Jahre alt sind, erhalten Sie einen Jugendfischereischein (rot). Der Fischereischein (blau) ist auf Wunsch 1 Jahr (Jahresfischereischein) oder für 5 Jahre (Fünfjahresfischereischein) gültig.
Kosten
Jugendfischereischein: Gebühr 8,00 €
Jahresfischereischein: Gebühr 16,00 €
Fünfjahresfischereischein: Gebühr 48,00 €
Notwendige Unterlagen
Jugendfischereischein:
- Der Antrag muss die Unterschrift des Antragstellers und eines Sorgeberechtigten enthalten.
- Weiterhin benötigen Sie ein aktuelles Passbild
- Geburtsurkunde (oder falls bereits vorhanden den Personalausweis) als Nachweis der persönlichen Daten
Jahresfischereischein/Fünfjahresfischereischein:
- Vorlage des bisherigen Fischereischeins oder Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung
- Ein aktuelles Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
Weitere Informationen erhalten Sie beim Hochsauerlandkreis
Digitaler Fischereischein - DigiFisch
Digitalisierte Fischereischeinverwaltung ab dem 1. Juli 2026
Ab dem 01.07.2026 können Bürgerinnen und Bürger den Fischereischein als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip oder als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone beantragen. Die BürgerInnen können zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von zu Hause aus, wählen. Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Zahlung der Abgabe für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Alte Scheine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, müssen dann aber umgetauscht werden. Der Jugendfischereischein für 10- bis 15-Jährige wird abgeschafft.
Ein digitaler Fischereischein? … Warum?
- Fälschungssicherer
- Bundesländerübergreifend harmonisiert
- Möglichkeit der lebenslangen Gültigkeit, auch nach Umzügen (vorbehaltlich landesrechtlicher Grundlagen)
- Einfacher
- Synergien durch zentrale Datenhaltung digital und automatisiert
Für Behörden
Fischerprüfungsnachweise werden vom Fischereiregister zur Verfügung gestellt.
Kann über ein einheitliches webbasiertes EDV-Verfahren:
- Fischereischeine ausstellen
- Nachweise über entrichtete Fischereiabgaben ausstellen
- Fischereiregistereinträge verwalten
Für die amtliche Fischereiaufsicht
Kontrolliert Echtheit der Fischereischeine und Nachweise über die entrichtete Fischereiabgabe über eigenes Smartphone mittels Kontroll-App (Auslesen von QR-Codes bzw. NFC-Chips).
Für Bürgerinnen und Bürger
Können zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von zu Hause aus, wählen.
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen