Messen und Volksfeste

Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bedürfen bestimmte Eingriffe oder Einschränkungen einer Genehmigung. Dazu ist in der Regel ein Antrag zu stellen und die Genehmigungen sind meist kostenpflichtig.
Beispiel für eine erforderliche Genehmigung:
- Durchführung eines Festzuges
- Durchführung von Messen oder Volksfesten
Osterfeuer Genehmigung

Die Osterfeuer sind unter Nennung eines Verantwortlichen sowie der zu beaufsichtigten Personen rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Abbrenntermin, von der Ordnungsbehörde genehmigen zu lassen.
Sondernutzungserlaubnis

Unter folgendem Link könne Sie einen Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis stellen:
Online Service
Wie funktioniert das Service Portal?
- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen
Ihr Ansprechpartner
Marc Liebig
Fachbereich 2
Wahlen und Statistiken, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe, Märkte, Volksfeste, Feuerschutz und Großschadensereignisse, Recht und Risikomanagement
Ihr Ansprechpartner
Marco Burmann
Fachbereich 2
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Gewerbe, Märkte, Volksfeste, Verkehrsplanung/Verkehrl. Angelegenheiten
Formulare