Messen und Volksfeste

Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bedürfen bestimmte Eingriffe oder Einschränkungen einer Genehmigung. Dazu ist in der Regel ein Antrag zu stellen und die Genehmigungen sind meist kostenpflichtig.


Beispiel für eine erforderliche Genehmigung:

  • Durchführung eines Festzuges
  • Durchführung von Messen oder Volksfesten

Osterfeuer Genehmigung

Die Osterfeuer sind unter Nennung eines Verantwortlichen sowie der zu beaufsichtigten Personen rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Abbrenntermin, von der Ordnungsbehörde genehmigen zu lassen.

Genehmigung eines Osterfeuers

Sondernutzungserlaubnis

Unter folgendem Link könne Sie einen Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis stellen:

Antrag einer Sondernutzungserlaubnis

Online Service

Hier gibt verschiedene Dienstleistungen der Stadtverwaltung Olsberg sowie anderer Behörden, die Bürgerinnen und Bürger jetzt bequem von zu Hause aus nutzen können.

Wie funktioniert das Service Portal?

  • Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
  • Den Antrag online ausfüllen und absenden
  • Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen

Ihr Ansprechpartner

Marc Liebig
Fachbereich 2 Wahlen und Statistiken, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe, Märkte, Volksfeste, Feuerschutz und Großschadensereignisse, Recht und Risikomanagement
Tel.: 02962/982-204 E-Mail: marc.liebig@olsberg.de 118

Ihr Ansprechpartner

Marco Burmann
Fachbereich 2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen und Statistiken, Gewerbe, Märkte, Volksfeste, Verkehrsplanung/Verkehrl. Angelegenheiten
Tel.: 02962 / 982-201 E-Mail: marco.burmann@olsberg.de Zimmer 116