Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen

Elternbeiträge werden für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten oder Kindertagespflege) erhoben und dienen dazu einen Teil der Kosten für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zu decken.
Die Höhe des zu zahlenden Elternbeitrages ist nach Einkommen, entsprechend der Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Elternbeiträgen, gestaffelt.
Die aktuelle Beitragstabelle sowie die Elternbeitragssatzung finden Sie unter „Downloads“ und „Rechtsgrundlagen“.
Elternbeiträge in Offenen Ganztagsschulen (OGS)
Elternbeiträge werden für den Besuch einer Offenen Ganztagsbetreuung erhoben. Derzeit gibt es diese Form der Betreuung an drei Grundschulen: Bruchhausen, Bigge und Olsberg.
Die Höhe des zu zahlenden Elternbeitrages ist nach Einkommen, entsprechend der Satzung der Stadt Olsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen, gestaffelt.
Die aktuelle Beitragstabelle sowie die Elternbeitragssatzungen finden Sie unter „Downloads“ und „Rechtsgrundlagen“.
Auf Antrag kann der Elternbeitrag sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in Offenen Ganztagsschulen erlassen werden, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Dies kann aufgrund von Bezug folgender Leistungen beantragt werden: ALG II, Grundsicherung, Wohngeld, Asyl-Leistungen und Kinderzuschlag. Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Ansprechpartner.
Online Service
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