Untersuchungsberechtigungsschein
Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.
Besondere Voraussetzungen
- Lebensalter zwischen 14 und 17 Jahren
- Hauptwohnsitz in Olsberg
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung neun bis zwölf Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung ein Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes / Bergamtes
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Notwendige Unterlagen
Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten
Online Service
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- Registrieren Sie sich einfach mit einer E-Mail-Adresse
- Den Antrag online ausfüllen und absenden
- Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie die benötigten Unterlagen
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