Städtische Förderporgramme

Die Stadt Olsberg fördert Maßnahmen für mehr Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Zuwendungsempfänger sind alle natürlichen und juristischen Personen. Gefördert werden stationäre Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von 5 kWp bis maximal 15 kWp, mobile Balkonkraftwerke, die die den VDE-Normen und aktuellen rechtlichen Vorgaben für geprüfte steckerfertige Solargeräte entsprechen. Desweiteren wird der Austausch alter Haushaltsgeräte in energiesparende Geräte, für alle natürlichen Personen mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet Olsberg, gefördert.

Die zu beachtenden Förderbedingungen sind der zugehörigen Förderrichtlinie (siehe Downloads) zu entnehmen.

Für Fragen steht Ihnen die Stadt Olsberg gern telefonisch oder per E-Mail klimaschutz@olsberg.de unterstützend zur Verfügung.

Antrag stellen

Um Papier zu sparen, soll die Antragsstellung einschließlich aller benötigten Unterlagen digital durchgeführt werden.

Die Antragsformulare finden Sie unten.

Photovoltaikanlagen

Die Stadt Olsberg bezuschusst die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden mit einem Pauschalzuschuss von 500 € pro Anlage.

Außerdem wird die Errichtung von Mini-Solaranlagen –Balkonkraftwerke- mit einmalig 200 € gefördert.

 

Der Ausschuss Ordnung und Soziales hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 beschlossen, dieses Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Zunächst sollen 50 Photovoltaikanlagen und 100 Balkonkraftwerke pro Jahr gefördert werden.

Die Förderanträge können erstmalig ab dem 01.06.2022 gestellt werden. Die Laufzeit des Förderprogramms ist auf 4 Jahre festgesetzt.

Die Stadt Olsberg möchte mit diesem Förderprogramm einen finanziellen Anreiz schaffen, damit sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger für die Installation einer Photovoltaikanlage entscheiden und so dazu beitragen, klimaschädliche Emissionen zu verringern und eine Energieeigenversorgung aufzubauen.

Durch die Bezuschussung der Balkonkraftwerke sollen insbesondere auch Mieterinnen und Mieter von privatem Wohneigentum die Möglichkeit erhalten, mit der Nutzung von Sonnenenergie einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von CO2 beizusteuern und zeitgleich ihre Stromkosten zu senken.

Energiesparsame Haushaltsgroßgeräte

Etwa ein Drittel der gesamten Energiekosten eines Haushaltes macht der Strompreis aus. Hier sind es besonders die Elektrogroßgeräte, die auf Grund ihrer Funktion –kühlen oder heizen- zu einem erheblichen Anteil zu den Stromkosten beitragen.

Die Stadt Olsberg möchte mit dem Förderprogramm „Energiesparsame Haushaltsgroßgeräte“ ihren Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung, alte, energieintensive Haushaltsgroßgeräte zu ersetzen, erleichtern und den Einsatz umweltschonender Techniken fördern.

In seiner Sitzung am 18.05.2022 hat der Ausschuss Ordnung und Soziales dieses Förderprogramm beschlossen.

Ab dem 01.06.2022 fördert die Stadt Olsberg den Austausch mindestens 10 Jahre alter Haushaltsgroßgeräte mit einem Pauschalzuschuss von 100 € pro Altgerät.

Dieser Zuschuss für die Neuanschaffung eines energiesparsamen Gerätes und die gleichzeitige Entsorgung des entsprechenden Altgerätes kann über das Online-Formular beantragt werden.

Haushaltsgeräte im Sinne der Förderung sind Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte.

Im ersten Jahr werden 100 Geräte gefördert, wobei nur ein Haushaltsgroßgerät je Haushalt, entsprechend den Förderrichtlinien bezuschusst wird.

Die Förderanträge können erstmalig ab dem 01.06.2022 gestellt werden.

  • Die Laufzeit des Förderprogramms ist auf 4 Jahre festgesetzt.

Ihr Ansprechpartner

Dirk König
Fachbereich 2 Klimamanager
Tel.: 02962 / 982-247 E-Mail: dirk.koenig@olsberg.de Zimmer 116