Kommunale Wärmeplanung
Stadt Olsberg will 2026 in die kommunale Wärmeplanung einsteigen
Der Rat der Stadt Olsberg hat Anfang 2025 einstimmig beschlossen, dass 2026 eine kommunale Wärmeplanung in Auftrag gegeben wird, die dann bis Ende 2027 erarbeitet werden soll. Hintergrund: Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes Anfang Januar 2024 müssen Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner:innen bis zum 30. Juni 2028 sogenannte flächendeckende Wärmepläne vorlegen. Die Wärmepläne sollen Orientierung darüber geben, wie Gebäude künftig ohne fossile Energien ihren Wärmebedarf decken könnten und welches Heizungssystem dabei je Gebäude in Frage kommen kann. Mit diesen Informationen und Auskünften unterstützt die Wärmeplanung beim Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Das seit Ende 2024 geltende Landeswärmeplanungsgesetz NRW sieht bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne ausdrücklich die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit vor. Deshalb haben die Ratsmitglieder dem Vorschlag der Stadtverwaltung zugestimmt, noch in 2025 weitere Vorgespräche mit der Gemeinde Bestwig und dem heimischen Kommunalunternehmen HochsauerlandEnergie GmbH (HE) über eine entsprechende Kooperation zu führen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem Gebeäudeenergiegesetz (GEG) im folgenden Link FAQ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):