Die Stadt Olsberg fördert seit 2022 Maßnahmen für mehr Klimaschutz und Energieeinsparung von Privatpersonen sowie von eingetragenen Vereinen, Stiftungen und gGmbHs.
Gefördert werden:
- Stationäre Photovoltaikanlagen auf privat genutzten Wohngebäuden und deren Nebengebäude mit einer Nennleistung von mindestens 5 kWp bis maximal 15 kWp
- Steckbare Stromerzeugungsgeräte „Balkonkraftwerke“ mit Einspeiseleistung, die den Anforderungen der VDE-Normen und den rechtlichen Vorgaben für geprüfte steckfertige Solargerät entsprechen
- Austausch energieintensiver Haushaltsgeräte, die mindestens 10 Jahre alt sind
Die Anträge und die jeweils zugehörigen Richtlinien, mit Details zu den Förderbedingungen, erhalten Sie unter dem folgenden Link:
Bitte lesen Sie die Richtlinien vor Antragstellung sorgfältig. Bei Fragen und Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an Dirk König, Klimamanager der Stadt Olsberg, telefonisch unter: 02962/982-247 oder per Mail an klimaschutz@olsberg.de.
Antragsstellung: Um Papier zu sparen, wird die Antragsstellung digital abgewickelt. Bitte schicken Sie vollständige Antragsunterlagen mit allen benötigten Unterlagen, dass erleichtert die weitere Abwicklung.