Mit In-Kraft-Treten der neuen Förderrichtlinie wird die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes (bisher unter der Bezeichnung „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen“,
kurz: „RWP NRW“) unter der neuen Bezeichnung „Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW – in Nordrhein-Westfalen“ fortgeführt. Zielsetzung und Anwendungsbereich dieses Förderprogramms bleiben von dieser Änderung der Bezeichnung unberührt.
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Wirtschaftsförderung Stadt Olsberg
Olaf Karte
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