Hinweis zur Anforderung von Europawahl-Unterlagen: Briefwahlantrag nur mit Geburtsdatum gültig

Ohne Geburtsdatum ist der Antrag auf Briefwahl nicht brauchbar.



Ein dringender Hinweis des Wahlamtes der Stadt Olsberg: Wer Briefwahl für die Europawahl am 9. Juni beantragt, muss auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung unbedingt das Geburtsdatum eintragen. Das Feld ist mit einem Kreuz markiert. Ohne Geburtsdatum ist der Antrag nicht komplett, die Wahlunterlagen dürfen nicht zugeschickt werden.

 

Bei der Stadt Olsberg kommen per Post sehr viele Anträge ohne das Geburtsdatum an. Diese müssen dann per Post zurück zum Absender geschickt, fertig ausgefüllt und erneut an die Stadt geschickt werden. Ein umständliches Unterfangen, das bei korrektem Ausfüllen nicht nötig ist.

 

Das Problem betrifft ausschließlich Anträge, die von Hand ausgefüllt und per Post geschickt werden. Im Onlineformular ist das kein Problem, darin wird das automatisch gefordert.