Olsberg. Die Stadt Olsberg zündet den Bauturbo: Wer im Stadtgebiet seinen Traum von den eigenen vier Wänden in die Tat umsetzen möchte, findet dafür nun oftmals einfachere Bedingungen vor. Bauturbo ist dabei die Kurzbezeichnung für das bundesweite „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, das den Bau von Wohnraum vereinfachen und beschleunigen soll.
Jetzt hat der Stadtrat beschlossen, auch im Außenbereich die – bis Ende 2030 befristete – rechtliche Möglichkeit zu nutzen, um den Wohnungsbau zu erleichtern. Im Planungsrecht umfasst der so genannte Außenbereich Flächen, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und keinem zusammenhängend bebauten Ortsteil angehören. Für Bauprojekte gelten damit grundsätzlich hohe Hürden. Durch die neue Rechtslage haben Kommunen aber die Möglichkeit, im Außenbereich bis 2030 Wohnungsbauvorhaben als planungsrechtlich zulässig einzustufen.
Dass die Stadt Olsberg diese Chance nutzen soll, darüber waren sich die Ratsfraktionen im Grundsatz einig. Der Weg dorthin wurde allerdings intensiv diskutiert. So sprach sich die CDU-Fraktion für Leitlinien aus, die zum einen Kommunalpolitik und Verwaltung einen Handlungsrahmen geben sollen, zum anderen aber auch Bauwilligen Klarheit geben, was im Olsberger Stadtgebiet möglich ist. Das schaffe Transparenz, argumentierte Knut Finkel (CDU). Die Anwendung des Bauturbos im Außenbereich solle zudem immer an Entscheidungen des Stadtrates gekoppelt werden, um auf diese Weise eine politische Steuerung zu ermöglichen.
Letzteres forderte für die SPD/Linke-Fraktion auch Astrid Hiller. Allerdings: Der Bauturbo solle so genutzt werden, wie im Bundesgesetz beschrieben – einen zusätzlichen „lokalen“ Kriterienkatalog wolle die SPD nicht. In dieser Form sei das Verfahren „bürgerfreundlich, transparent und unbürokratisch“, so Astrid Hiller.
Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, regte an, für die kommunalpolitische Beratung von Anträgen auf Anwendung des Bauturbos im Außenbereich die Zuständigkeitsordnung des Stadtrates zu ändern und entsprechende Anträge im Ausschuss Planen und Bauen zu beraten. Käme allerdings der Vorschlag der Fraktion SPD/Linke zum Tragen, würde die Entscheidung direkt beim Stadtrat liegen.
Mehrheitlich beschlossen wurden schließlich Leitlinien, nach denen der Bauturbo im Außenbereich an verschiedene Voraussetzungen geknüpft wird. So muss die Erschließung des Bauvorhabens möglich und ausreichend gesichert ist. Ansonsten sollen Stadt und Vorhabenträger einen so genannten städtebaulichen Vertrag über die Übernahme von Erschließungs-, Planungs- und Folgekosten abschließen. Zudem muss bei der Antragstellung eine konkrete Gestaltung des Vorhabens vorliegen – zum Beispiel in Form eines Architektenplans. Und der Vorhabenträger muss bereit sein, das Projekt innerhalb von zwei Jahren umzusetzen, sobald die Baugenehmigung vorliegt. Ebenso muss die Stadt Olsberg am Wertzuwachs des Grundstücks, der durch das Baurecht entsteht, beteiligt werden.
Direkt beim nächsten Tagesordnungspunkt der Sitzung kam der gerade beschlossene Bauturbo im Außenbereich dann schon zur Anwendung: Einstimmig beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, eine Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses im Außenbereich von Brunskappel positiv zu bescheiden.
Bereits im März hatte sich der Ausschuss Planen und Bauen mit der Anwendung des Bauturbos im Innenbereich befasst. In ihrer jüngsten Sitzung hatten die Ausschussmitglieder dann bereits auf Basis dieser neuen rechtlichen Möglichkeiten beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu ersten Bauprojekten in verschiedenen Ortsteilen im Stadtgebiet zu erteilen.