„Echter Bürokratieabbau“: Geänderter Bebauungsplan soll Anliegern am Losenberg mehr Freiräume bieten

Bigge. „Echter Bürokratieabbau“ und „mehr Wahlmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger“: CDU-Co-Fraktionsvorsitzende Jeannette Friedrich brachte die Meinung des Ausschuses Planen und Bauen auf den Punkt: Die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohngebiets  Losenberg in Bigge dürften künftig mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Grundstücks-einfriedungen bekommen. Denn entsprechende Beschränkungen, die es bisher im Bebauungsplan „Am Losenberg“ gegeben haben, sollen wegfallen.

Einstimmig stimmten die Ausschussmitglieder dafür, in ein entsprechendes Änderungsverfahren zum Bebauungsplan zu starten. Hintergrund: Die Regelungen in dem Planwerk aus dem Jahr 1968 waren nicht mehr zeitgemäß. Dort war bislang – unter anderem – festgelegt, dass Einfriedungen (mit Ausnahme des Vorgartenbereichs) nur in Form eines maximal ein Meter hohen unauffälligen Zauns und Stützmauern nur bis zu einer Höhe von 60 Zentimetern zulässig sind. Im planungsrechtlich festgesetzten Vorgartenbereich sind Einfriedungen in Form von Zäunen generell unzulässig. Die tatsächliche Situation im Wohngebiet stellt sich allerdings anders dar – dies war bereits Anlass für verwaltungsgerichtliche und behördliche Verfahren.

Bereits im März hatte der Ausschuss einstimmig die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, der die bisherigen örtlichen Gegebenheiten und vorhandenen Einfriedungen mit Mauern und Zäunen angemessen berücksichtigt, um keine – zum Teil hohen - Rückbaukosten bei den Grundstückseigentümern zu verursachen. Die Stadtverwaltung hatte daher vorgeschlagen, die bisherigen Regelungen für die Einfriedung von Grundstücken im Bebauungsplan aufzuheben. Begründung: Insbesondere Aspekte wie individuelle Freiraumnutzung, Privatsphäre und Grundstückssicherung haben heute ein deutlich höheres Gewicht als beim Beschluss über den Bebauungsplan im Jahr 1968. Die bestehenden Festsetzungen seien daher zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß.

Einstimmig folgten die Ausschussmitglieder dieser Auffassung und begrüßten den Weg, den Bürgerinnen und Bürgern hier mehr Freiräume zu geben. Bei einem unkomplizierten Verlauf des Änderungsverfahrens, so die Einschätzung der Verwaltung, könnte der geänderte Bebauungsplan in diesem Jahr noch rechtskräftig werden.