Olsberg. Gleich mehrere Bauprojekte könnten jetzt in der Stadt Olsberg umgesetzt werden, für die ansonsten rechtliche Hürden gelten würden. Durch die Anwendung des so genannten „Bauturbos“ und auch durch weniger Bürokratie soll trotzdem mehr Wohnraum entstehen. Dafür gaben jetzt die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen einstimmig grünes Licht.
So soll in der Borbergstraße auf einem freien Baugrundstück ein zweigeschossiges Wohnhaus mit vier Wohneinheiten entstehen. Weil dabei die so genannte rückwärtige Baugrenze überschritten wird und das geplante Gebäude zudem größer wäre als die Umgebungsbebauung, wäre das Projekt baurechtlich nicht zulässig – eigentlich. Demgegenüber steht der „Bauturbo“ – das ist die Kurzbezeichnung für das bundesweite „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, das den Bau von Wohnraum vereinfachen und beschleunigen soll.
Der Investor hatte beantragt, bei seinem Vorhaben den „Bauturbo“ zur Anwendung zu bringen – die Umsetzung wäre damit möglich. Dem folgten die Ausschussmitglieder einstimmig. Helmut Kreutzmann (SPD) brachte es auf den Punkt: „Wir wollen, dass gebaut wird – wenn wir den Bauturbo haben, sollten wir ihn anwenden.“
Das gilt auch für ein Bauprojekt in der Straße An der Wärmecke. Hier möchte ein Bauherr eine Doppelgarage zu Wohnzwecken aufstocken und erweitern. Auch hier würde die so genannte rückwärtige Baugrenze überschritten. Doch ebenso wie beim Vorhaben in der Borbergstraße gaben die Ausschussmitglieder unter Anwendung des „Bauturbos“ grünes Licht für das Vorhaben. Allerdings: Mögliche nachbarrechtliche Belange müssen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens noch durch die Untere Bauaufsicht des HSK geprüft werden.
Umgesetzt werden soll auch ein Bauprojekt in Helmeringhausen. Hier soll in der Vossbachstraße ein Dachgeschoss teilweise aufgestockt werden. Die dabei vorgesehene Dachneigung würde jedoch von den Vorgaben der Gestaltungssatzung abweichen – eigentlich ein Ausschlusskriterium. Dennoch erteilten die Ausschussmitglieder einstimmig ihr Einvernehmen – und gaben der Stadtverwaltung die Aufgabe mit auf den Weg, die Gestaltungssatzung zu überarbeiten. Sie soll künftig nur noch für die Fassadengestaltung gelten, nicht aber für Dachflächen. Ausschussvorsitzender Uwe Lingenauber (CDU): „Vielleicht ist es an der Zeit, Bürokratie abzubauen und manche Dinge zuzulassen.“
Für Teile des früheren Oventrop-Geländes in Bigge zeichnen neue Nutzungen ab: Ein Investor möchte eine Halle nutzen, um dort elektrotechnische Komponenten zu fertigen und zu lagern sowie ebenso Industriebatterien zu lagern und zu vertreiben. Nach Angaben von Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, hat der HSK bereits signalisiert, keine rechtlichen Bedenken für die Zulässigkeit des Vorhabens mit Blick auf den geltenden Bebauungsplan zu haben. Auch der Olsberger Ausschuss Planen und Bauen erteilte einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen zu den Planungen.