Ausschuss Planen und Bauen für Planungsverfahren zu Batteriespeichern bei Steinhelle und Gevelinghausen

Olsberg. Wie wird die Stadt Olsberg künftig mit Anträgen für den Bau so genannter „Batterieenergiespeichersysteme“ – kurz BESS – umgehen? Zum einen sind die Anlagen ein wichtiger Bestandteil zur Integration erneuerbarer Energien, besonders mit Blick auf die Netzstabilität. Zum anderen jedoch bedeuten sie Eingriffe in die Landschaft und bringen zum Teil aufwändige Erschließungen mit sich. Der Ausschuss Planen und Bauen in Olsberg hat jetzt einstimmig – bei einer Enthaltung – einen Grundsatzbeschluss zum Umgang mit Anträgen auf BESS im Außenbereich getroffen. Dabei machte Bürgermeister Wolfgang Fischer deutlich, dass Bauleitplanverfahren für Bürgerinnen und Bürger immer auch die Möglichkeit bieten, Bedenken oder Anregungen zu Projekten einzubringen.

Hintergrund: In den vergangenen Monaten haben zwei private Vorhabenträger bei der Stadtverwaltung ihr Interesse am Bau von BESS im Stadtgebiet bekundet – zum einen im Bereich Steinhelle, zum anderen südlich von Gevelinghausen. Das „Herzstück“ solcher Speicheranlagen sind zahlreiche Container, in denen die eigentlichen Speicher untergebracht sind. Hinzu kommt ein Umspannwerk. Um BESS im Außenbereich zu errichten, sind jeweils Änderungen am Flächennutzungsplan sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans nötig. Die Stadt Olsberg ist dazu nicht verpflichtet – „wir können das machen, müssen es aber nicht“, brachte es Christoph Menke vom Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung auf den Punkt.

Die Anlage südlich von Gevelinghausen soll nach Angaben des Vorhabenträgers für eine Leistung von 90 MW und eine Kapazität von 180 MW/h ausgelegt werden. Als Fläche würden rund 2,24 Hektar benötigt; hinzu kommen für das nordöstlich gelegene Umspannwerk nochmals etwa 0,35 Hektar.

Das geplante BESS südlich des Umspannwerkes Steinhelle soll mit einer Speicherkapazität von 200 MW/h bemessen werden und aus 50 Batteriecontainern mit der dazugehörenden Infrastruktur wie Wechselrichter, Transformatoren und einem Schaltgebäude bestehen. Vorteil wären hier die Nähe zu vorhandenen Hoch- und Mittelspannungsleitungen sowie eine vergleichsweise einfache Erschließung. Das Vorhaben soll eine Größe von 1,73 Hektar in Anspruch nehmen.

Alle Ratsfraktionen signalisierten ihre grundsätzliche Zustimmung zu den beiden Vorhaben. Allerdings sollen die Projekte kein Präzedenzfall sein: Über künftige Anträge solle dann immer im Einzelfall entschieden werden. Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, unterstrich, dass die beiden Bauleitplanverfahren zwingend auch eine Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden – den so genannten „Trägern öffentlicher Belange“ – enthalten. Es gehe nun erstmal um die Einleitung von Verfahren: „Jeder kann im Rahmen dieser Verfahren seine Meinung einbringen.“ Insbesondere das Vorhaben in Gevelinghausen könne man durchaus kritisch sehen, erklärte Bürgermeister Wolfgang Fischer: „Es ist ein kleines Industrieunternehmen, was da entstehen könnte.“ Gleichwohl bieten Bauleitplanverfahren immer auch Chancen, Einfluss zu nehmen: „Emissionen und Folgen für die Landschaft sind Punkte, die in solchen Verfahren thematisiert werden.“

Bei einer Enthaltung sprachen sich die Ausschussmitglieder einstimmig dafür aus, für die beiden Vorhaben Aufstellungsbeschlüsse für Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubereiten und die Projekte planungsrechtlich zu begleiten. Zu möglichen künftigen Vorhaben soll es dann immer Einzelfallentscheidungen geben.