Olsberg. Örtliche Vereine können noch bis zum 15. September Zuschüsse bei der Stadt Olsberg beantragen. Angesprochen sind eingetragene oder gemeinnützige Vereine, ein aktueller Nachweis ist erforderlich. Maximal 50 Prozent der Kosten einer Maßnahme oder Anschaffung werden gefördert – der Höchstbetrag liegt bei je 500 Euro.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Vermögenslage muss in Form des vereinfachten Kassenberichtes des letzten Jahres aufgeführt sein (Link: https://www.olsberg.de/_rathaus/pdf_stadt/Vereinfachter_Kassenbericht_Zuschuesse_an_Vereine.pdf). Die geförderte Maßnahme oder Anschaffung muss in Form von Rechnungen nachgewiesen werden.
Es wird keine Unterstützung für den laufenden Geschäftsbetrieb, eine Neugründung oder jedes Jahr wiederkehrende Maßnahmen gewährt. Gefördert werden nur Maßnahmen, die keine Folgekosten für die Stadt Olsberg verursachen.
Ansprechpartnerin ist Sabrina Günnemann, erreichbar unter Telefon 02962/982274 oder per E-Mail an sabrina.guennemann@olsberg.de.