
Im Zusammenhang mit dem freiwilligen Wehrdienst übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften personenbezogene Daten. Von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, werden jährlich bis zum 31. März der Familienname, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift mitgeteilt (§ 36 (2) Bundesmeldegesetz).
Die Datenübermittlung nach § 58c Soldatengesetz (SG) ist nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Olsberg, Bürgerservice, Bigger Platz 6, 59939 Olsberg, eingelegt werden.