
Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass in der Sitzung des Rates am 22.03.2018 mitgeteilt wurde, dass sich auf Grund der Verlagerung des Bestwiger Panoramaweges die Potentialfläche „Antfeld“ um ca. 20 ha vergrößert hat.
Des Weiteren hat es eine Anfrage über den aktuellen Sachstand zur Windenergieplanung in Winterberg, Stadtteil Altenfeld, gegeben.
Die Berichte und der Plan mit der neuen Abgrenzung des Suchraumes „Antfeld“ können hier eingesehen werden.
Neue Gebietsabgrenzung Suchraum Antfeld Gegenüberstellung
Sachstand Altenfeld
Windenergieplanung Olsberg Suchraum Antfeld
Die in der Sitzung des Rates der Stadt Olsberg am 22.03.2018 beschlossenen Änderungen am Tabukriteriensystem zur Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ und die Verlegung des Panoramaweg Bestwig nach Westen führten zu einer Vergrößerung der Potentialfläche „Antfeld“ um ca. 20 ha.
In der Sitzung des Rates der Stadt Olsberg am 22.03.2018 hat die Verwaltung mit der Vorlage 2. Erg. 085/2016 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen zur Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Stadt Olsberg beraten. Als Konsequenz ergeben sich Änderungen und Erkenntnisse zum Tabukriteriensystem der dem sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ zu Grunde liegenden Potentialflächenanalyse.
In der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 08.03.2018 hat die Verwaltung über aktuelle Entwicklungen zur Windkraftnutzung in Olsberg berichtet. Diese aktuellen Entwicklungen bezogen sich auf das Klageverfahren für den Bereich Mannstein und auf den BImSchG-Antrag für den Bereich Antfeld West.
Über aktuelle Entwicklungen zur Windkraftnutzung in Olsberg hat die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 18.01.2018 berichtet. Diese aktuellen Entwicklungen bezogen sich auf die Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Stadt Olsberg und zu dem BImSchG-Antrag bzw. Klageverfahren für den Bereich Mannstein.
Beschluss des Ausschusses Planen und Bauen vom 18.01.2018
Mit der Vorlage 6. Erg. 131/2016 hat die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 07.12.2017 über aktuelle Entwicklungen zur Windkraftnutzung in Olsberg berichtet. Diese aktuellen Entwicklungen bezogen sich auf die BImSchG-Anträge bzw. die Klageverfahren und auf die Neuaufstellung des sächlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zur Darstellung von Konzentrationszonen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Olsberg.
In der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 19.10.2017 hat die Verwaltung über aktuelle Entwicklungen zur Windkraftnutzung in Olsberg berichtet. Diese aktuellen Entwicklungen bezogen sich auf die geplante weitere Vorgehensweise im Verfahren zur Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Stadt Olsberg und zu dem BImSchG-Antrag für den Bereich Mannstein.
Insgesamt 1480 Anregungen aus der Bürgerschaft sowie 18 Stellungnahmen von so genannten „Trägern öffentlicher Belange“ habe es gegeben, informierte Stadtplaner Dipl.-Ing. Michael Ahn vom Büro WoltersPartner die Ausschussmitglieder. Allerdings: Tatsächlich liege der Zahl der Einwendungen „nur“ bei 508 - teilweise handele es sich um gleichlautende Schreiben, teilweise hätten Einwender mehrere Stellungnahmen abgegeben. Dennoch: „Daraus lassen sich durchaus Änderungen für das Plankonzept ableiten“, so Michael Ahn.
Haupt-Kritikpunkt der Bürgerinnen und Bürger: Gesundheitliche Folgen durch die Emissionen von Windparks seien zu wenig berücksichtigt, die Abstände zu Wohngebieten sollten vergrößert werden, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild würden Tourismus und Erholung beeinträchtigen, Immobilien würden an Wert verlieren. Als „Bürgerwille nach mehr Vorsorge“ fasste Fachplaner Ahn die zentralen Aussagen zusammen.
Dem soll nun mit erhöhten Abständen Rechnung getragen werden. Michael Ahn schlug vor, im Vorentwurf den Planwerkes unter anderem den Abstand zu Siedlungsflächen mit Wohncharakter und Ferienwohnen von 850 auf 1000 Meter zu erhöhen, den Abstand zu Siedlungsflächen mit Mischcharakter und Campingplätzen von 600 auf 700 Meter. Zum Kurgebiet Olsberg und dem zertifizierten Kneipp-Wanderweg sollen die Pufferzonen 600 statt 500 Meter betragen, zum Naturmonument Bruchhauser Steine soll ein Schutzradius von fünf Kilometern festgesetzt werden. Auch die Mindestgröße von Windparks soll 20 statt 10 Hektar betragen.
Allerdings: Am Ende müsse auch weiter „substanzieller Raum“ im Stadtgebiet für die Windkraft verbleiben, mahnte Michael Ahn. Mit dem neuen Kriterienkatalog würde der so genannte „Indizwert“ für mögliche Windkraft-Flächen von bislang 8,6 auf dann 5,2 Prozent sinken. „Mich schreckt das nicht - es ist begründet“, argumentiert Fachplaner Ahn - schließlich sei die Stadt Olsberg „ein Kurort erster Kategorie“. Gleichzeitig müsse man aber im Hinterkopf behalten, dass die Ergebnisse der Artenschutzprüfung noch nicht eingeflossen sind - zu erwarten sei, dass diese die möglichen Windkraft-Flächen noch einmal reduzieren. Für den Fall, dass es dann „eng werde“ mit dem substanziellen Raum, „kann es auch passieren, dass wir das Paket noch einmal aufschnüren und Kriterien verändern müssen.“ Sollten die jetzt vorgeschlagenen Kriterien tatsächlich zum Tragen kommen, würden von den bisherigen Suchräumen nur Flächen nördlich von Antfeld und am Mannstein übrig bleiben. Dies sei aber nur ein Zwischenstand, unterstrich Michael Ahn: „Wir sind immer noch erst beim Vorentwurf.“
Ein weiterer Faktor: Die Vorgaben des Landes NRW. Zwar deute sich eine Kehrtwendung in der politischen Zielsetzung zum Ausbau der Windenergie an, so Michael Ahn - an der Verpflichtung der Kommunen, substanziell Raum für die Windkraft zu schaffen, ändere sich aber nichts. Dies sei höchstrichterliche Rechtsprechung. Und auch die entscheidenden Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung seien durch Gesetze auf Bundesebene (BauGB, EEG) und auf Landesebene (LEP NRW) geregelt - die Ziele des Koalitionsvertrags müssen erst einmal durch Gesetzesänderung umgesetzt werden. Fixe Abstandsregelungen wird es allerdings auch dann nicht geben, da sie nicht in die Kompetenz der Länder fallen.
Die aktuellen Ergebnisse sollen nun erst einmal in den Ratsfraktionen beraten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung zu einer möglichen Umarbeitung des Planentwurfes könnte dann im Dezember erfolgen - nach der artenschutzfachlichen Auswertung könnte das Planwerk dann im Jahr 2018 erneut öffentlich ausgelegt werden.
In der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 29.06.2017 hat die Verwaltung über aktuelle Entwicklungen zur Windkraftnutzung in Olsberg berichtet. Diese aktuellen Entwicklungen bezogen sich auf die geplante weitere Vorgehensweise im Verfahren zur Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Stadt Olsberg und zu den BImSchG-Anträgen bzw. Klageverfahren für die Bereiche Antfeld Ost und West, Mannstein und Heidkopf.
Über aktuelle Entwicklungen zur Windkraftnutzung in Olsberg hat die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 11.05.2017 berichtet. Diese aktuellen Entwicklungen bezogen sich auf die Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Stadt Olsberg und zu den BImSchG-Anträge bzw. Klageverfahren für die Bereiche Antfeld Ost und West.
In der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 06.04.2017 hat die Verwaltung über aktuelle Entwicklungen zur Windkraftnutzung in Olsberg berichtet. Diese aktuellen Entwicklungen bezogen sich auf den BImSchG-Antrag für den Bereich Heidkopf, das Klageverfahren für den Bereich Mannstein und den Gestattungsvertrag über die Zuwegung und Kabelverlegung für den geplanten Windpark Altenfeld.
Über aktuelle Entwicklungen zur Windkraft hat die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 09.03.2017 berichtet. Diese aktuellen Entwicklungen bezogen sich auf:
In Ergänzung zu den Inhalten der Vorlage wurden auch neue Informationen zum Verfahrensstand zum Regionalplan Arnsberg – Sachlicher Teilplan „Energie“ abgegeben.
Die Vorlagen 2. Erg. zu 131/2016 und 026/2017 sind hier einsehbar.
Vorlage 2. Ergänzung zu 131/2016
Vorlage 026/2017
In der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 19.01.2017 hat die Verwaltung über aktuelle Entwicklungen zur Windkraftnutzung in Olsberg berichtet. Diese aktuellen Entwicklungen bezogen sich auf die Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Stadt Olsberg und zu den Bundes-Immissionsschutzanträgen für die Bereiche Antfeld und Mannstein.
In Ergänzung zu den Inhalten der Vorlage 1. Erg. zu 131/2016 wurde in der Ausschusssitzung auch über die seit der Erstellung der Vorlage aktuellen Entwicklungen der Flächennutzungsplanungen zur Windenergienutzung in der Gemeinde Bestwig und der Stadt Brilon berichtet.
Die Vorlage 1. Erg. Zu 131/2016 sowie die ergänzenden Informationen sind hier einsehbar.
Pressemitteilung vom 09.12.2016
Olsberg. Jede Menge „Lesestoff“ für Rat und Verwaltung in der Stadt Olsberg: 1485 schriftliche Stellungnahmen wurden im Rahmen der so genannten „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ zu den städtischen Windkraft-Planungen abgegeben. Darüber informierte Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, jetzt die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen.
Hintergrund: Die Stadt Olsberg erarbeitet zurzeit einen „sachlichen Teilflächennutzungsplan Energie“. In dem Planwerk soll geregelt werden, welche Flächen im Stadtgebiet künftig für eine Windkraft-Nutzung ausgeschlossen sein werden - und wo sich Windräder drehen können. Im Rahmen des formalen Verfahrens hatte am 2. November eine Bürgerinformation in der Konzerthalle stattgefunden, an der sich rund 300 Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben. Zudem hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bis Ende des Monats November Stellungnahmen zu den Planungen abzugeben.
Und von dieser Möglichkeit haben die Olsbergerinnen und Olsberger reichlich Gebrauch gemacht: Zu den 1485 Stellungnahmen kommen noch weitere 26, die bereits im Vorfeld abgegeben wurden, die aber in das weitere Verfahren einfließen werden. Zudem haben sich 16 so genannte „Träger öffentlicher Belange“ - also Fachbehörden oder Organisationen - mit Stellungnahmen beteiligt. Zusätzlich gab es eine Stellungnahme mit 304 Unterschriften, so dass man „unterm Strich“ auf rund 1800 Schriftstücke komme, so Hubertus Schulte. Sie umfassen schätzungsweise 5000 Seiten. Alle Einwender werden in den kommenden Wochen eine schriftliche Eingangsbestätigung bekommen, kündigt die Stadtverwaltung an.
Wie lange die Auswertung dauern wird, ist mit Blick auf die zum Teil sehr umfangreichen Dokumente noch nicht abzusehen, erläutert der Fachbereichsleiter - insofern seien auch Aussagen darüber, wie es zeitlich mit dem Planverfahren weitergeht, momentan nicht möglich. Wichtig: Alle Stellungnahmen fließen in die Beratungen des Olsberger Stadtrates über den „sachlichen Teilflächennutzungsplan Energie“ ein.
Unabhängig vom Inhalt und dem weiteren Gang des Verfahrens begrüßt Bürgermeister Wolfgang Fischer die starke Beteiligung der Bürgerschaft an der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“. Hier handele es sich um ein demokratisch verbrieftes Recht, „und es ist immer gut, wenn sich Bürgerinnen und Bürger in die weitere Entwicklung ihrer und unserer Stadt einbringen.“
Pressemitteilung vom 7.11.2016
Olsberg. Größtmögliche Bürgerbeteiligung bei den städtischen Planungen zu einer Windkraft-Nutzung im Olsberger Stadtgebiet - das hatten Rat und Verwaltung mehrfach den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt. Den ersten Teil dieses „Versprechens“ löste die Stadt Olsberg am 2. November ein - und zwar in Form der so genannten „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“. Rund 350 Interessierte kamen in die Olsberger Konzerthalle, um sich über die aktuellen Planungen zu informieren und mitzudiskutieren.
Zwei wichtige Erkenntnisse nahmen die Beteiligten dabei mit: Ein Großteil der Anwesenden steht einer Windkraft-Nutzung im heimischen Raum generell kritisch gegenüber. Und gleichzeitig besteht dabei keine Alternative für die Stadt Olsberg, ihre eigenen Planungen voranzutreiben: „Die Stadt Olsberg plant, um rechtssicher weite Bereiche des Stadtgebiets frei von Windkraft zu halten“, brachte es Planer Michael Ahn vom Fachbüro WoltersPartner auf den Punkt. Denn die Politik auf Bundes- und Landesebene forciere den Windkraft-Ausbau - die Kommunen können diesen Ausbau mit Blick auf die aktuelle Rechtslage nicht verhindern, sondern nur steuern.
Michael Ahn stellte dabei den Bürgerinnen und Bürgern den Vorentwurf vor, aus dem am Ende des Verfahrens der so genannte „sachliche Teilflächennutzungplan Wind“ entstehen soll. Wo sich am Ende Windräder drehen werden, sei noch keineswegs klar: „Das Verfahren steht ganz am Anfang.“ Und es ist überaus komplex: „Die Art der Planung ist ungewohnt, sehr kompliziert und ständigen Veränderungen durch Entscheidungen der Gerichte unterworfen.“
Ein wichtiges Kriterium: Am Ende muss für eine Windkraft-Nutzung „substanziell Raum“ bleiben -laut Michael Ahn verstehen die Gerichte darunter einen Wert von rund zehn Prozent des Stadtgebiets, für das keine harten Ausschlusskriterien gelten. Im aktuellen Vorentwurf liegt dieser so genannte „Indexwert“ bei 8,8 Prozent - und die Erfahrung zeige, dass die Fläche im weiteren Verlauf eines Verfahrens weiter sinke. Dann aber steige auch das Risiko, dass eine solche Planung bei Klagen einer Gerichtsentscheidung nicht stand halte - „man muss weitere Reduzierungen sehr gut begründen“, so Fachanwalt Thomas Tyczewski, Rechtsberater der Stadt Olsberg.
Dies sei auch ein wichtiger Aspekt, der bei Veränderungen von Abständen möglicher Konzentrationszonen zu so genannten „konkurrierenden Nutzungen“ zu beachten sei, erläuterte Michael Ahn. Erhöhe man zum Beispiel den Abstandswert zur Wohnbebauung von aktuell 850 Meter auf 950 Meter, sinke der Indexwert sofort auf 6,3 Prozent: „Und es muss am Ende substanziell Raum bleiben.“
Es gebe eine Diskrepanz zwischen der politischen und der öffentlichen Debatte, stellte in der anschließenden Diskussion Ehrenbürgermeister Elmar Reuter, gleichzeitig Vorsitzender des Sauerländer Heimatbundes, fest. Politik und Verwaltung unterlägen einem engen politischen und rechtlichen Handlungsspielraum, „aber die Öffentlichkeit diskutiert das Thema anders.“ Diese Beobachtung sei zutreffend, so Michael Ahn - aber planerisches Handeln müsse sich am rechtlichen Rahmen orientieren: „Und würden wir nicht planen, wäre alles viel schlimmer.“ Dann nämlich sei eine Fülle von Einzelanträgen zu erwarten - mit der Folge einer „Verspargelung“ des Stadtgebietes.
Die Frage einer Verspargelung warf auch Didi Burmann von der Bürgerinitiative „Windflut Elpe“ auf - er sorgt sich um eine „Umzingelungswirkung“ von Windkraftanlagen rund um Elpe. Dies könne während des Planungsverfahrens noch zum Thema werden, erklärte Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, - insbesondere dann, wenn man auch die Planungen der Nachbarkommunen in den Blick nähme. Doch auch dabei gelte es zu definieren, welche Bereiche frei gehalten werden sollten - immer vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Windkraft „substanziell Raum“ erhalten müsse.
Dass eine mögliche Windkraft-Nutzung in der Bürgerschaft für Kritik sorge, sei verständlich, so Bürgermeister Wolfgang Fischer: „Wir würden uns im Rathaus auch lieber mit anderen Sachen befassen.“ Letztlich müsse man aber die rechtlichen Anforderungen beachten und sich dem Thema stellen.
Gleichzeitig lud Wolfgang Fischer alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich in das weitere Verfahren einzubringen. Stellungnahmen können noch bis zum 30. November per Brief, per E-Mail oder auch zur Niederschrift im Olsberger Rathaus abgegeben werden. Weitere Informationen gibt es auch unter www.olsberg.de im Internet. Wolfgang Fischer: „Machen Sie von Ihrem Mitwirkungsrecht Gebrauch.“
Am Mittwoch, den 02.11.2016 um 18:00 Uhr hat in der Konzerthalle Olsberg die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurde durch Herrn Dipl.-Ing. Michael Ahn vom Planungsbüro Wolters Partner der Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ anhand einer Präsentation vorgestellt.
Pressemitteilung vom 21. Oktober 2016
Olsberg. Wie geht es weiter mit der Windkraft-Planung der Stadt Olsberg? Darüber können sich jetzt die Bürgerinnen und Bürger informieren - und gleichzeitig Stellung zu den Konzepten nehmen. Denn die Stadt Olsberg lädt zur so genannten „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ ein - einem Baustein der weitgehenden Bürgerbeteiligung, die der Stadtrat zum Thema Windkraft beschlossen hat. Sie findet am Mittwoch, 2. November, um 18 Uhr in der Olsberger Konzerthalle, Ruhrstraße 32, statt.
Hintergrund: Der Stadtrat hat im Frühjahr beschlossen, einen so genannten „sachlichen Teilflächennutzungsplan Energie“ aufzustellen. Ziel ist es dabei, der Windkraft „substanziell Raum zu geben“ - so wird es vom Gesetzgeber gefordert. Konkret sollen in dem Planwerk Konzentrationszonen festgelegt werden, um dort Windräder errichten zu können. „Und umgekehrt bedeutet das auch, dass das gesamte übrige Stadtgebiet für eine Windkraft-Nutzung nicht zur Verfügung steht“, erläutert Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung. Gleichzeitig gehe es mit dem Planverfahren nicht um ein „Pro“ oder „Contra“ zur Windkraft, stellt Hubertus Schulte klar. Wichtigstes Ziel der Stadt Olsberg sei es, den Planungsprozess korrekt und rechtssicher durchzuführen: „Wer die Windkraft-Nutzung steuern will, muss dafür das Instrument des Planungsrechts nutzen.“
Als Basis für den „sachlichen Teilflächennutzungsplan Energie“ haben Ratsmitglieder im Sommer mehrheitlich den Vorentwurf beschlossen. Dieser weist sechs Suchräume auf, die für eine Windkraft-Nutzung weiter „unter die Lupe“ genommen werden sollen: „Antfeld“, „Westhelle/Scheltenberg“, „Am Löh“, „Westlich Wulmeringhausen“, „Mannstein“ und „Altenfeld“. Das bedeute aber nicht, dass sich am Ende überall auch Windräder drehen werden, unterstreicht Hubertus Schulte. Er betont, dass keinerlei Vorentscheidung getroffen sei, welche Flächen später tatsächlich umgesetzt werden. Die Ergebnisse des Planungsprozesses seien offen - sie hängen auch von den Stellungnahmen ab, die im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens erst abgeben werden.
In der Veranstaltung zur „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ wird der aktuelle Vorentwurf vorgestellt und erläutert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben zudem Gelegenheit, Fragen zu stellen sowie Stellungnahmen zu den geplanten Vorhaben abzugeben. Alle Anregungen, die im Verfahren geäußert werden, gehen automatisch in eine Beratung durch den Stadtrat ein.
Unabhängig von dieser Veranstaltung kann sich die Bürgerschaft aber auch auf andere Weise zu Wort melden. Die entsprechenden Pläne können als PDF-Datei auf der Homepage der Stadt Olsberg unter www.olsberg.de heruntergeladen werden - zu finden sind sie über einen Button direkt auf der Startseite. Wer keinen Internet-Zugang hat, kann einen extra eingerichteten PC-Arbeitsplatz im Olsberger Rathaus nutzen. Alle Stellungnahmen, Einwände oder Vorschläge, die bis einschließlich 30. November 2016 abgegeben werden, fließen dann in das weitere Verfahren ein.
Bürgermeister Wolfgang Fischer wünscht sich eine rege Beteiligung, um die planungsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, die sich durch das formale Verfahren bieten: „Melden Sie sich zu Wort!“
Pressemitteilung vom 20.09.2016
Olsberg. Jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger das Wort: Der Olsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. September die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für eine mögliche Windkraft-Nutzung im Stadtgebiet beschlossen. Bis Ende November können die Bürgerinnen und Bürger nun Stellungnahmen, Einwände oder Anregungen zum aktuellen Vorentwurf abgeben.
Konkret will die Stadt Olsberg einen so genannten „sachlichen Teilflächennutzungsplan Energie“ aufstellen - in dem Planwerk soll geregelt werden, wo im Stadtgebiet die Windkraft künftig „substanziell Raum haben“ soll. Damit erfüllt die Stadt Olsberg eine rechtliche Verpflichtung. Gleichzeitig stellte Bürgermeister Wolfgang Fischer klar, dass man mit dem jetzt beschlossenen Vorentwurf erst am Anfang des Planverfahrens stehe: „Er enthält die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen - es sind noch keine Konzentrationszonen.“ Schon jetzt wies Wolfgang Fischer auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hin, die am Mittwoch, 2. November, um 18 Uhr in der Konzerthalle stattfinden soll. Vertreter der Stadtverwaltung sowie des Fachbüros, das die bisherigen Untersuchungen begleitet hat, stellen den Interessierten dann den Vorentwurf des Planwerks vor - die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, zu den Planungen direkt Stellung zu nehmen.
Unabhängig von dieser Veranstaltung kann sich die Bürgerschaft aber auch schon jetzt zu Wort melden, so Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung. Die entsprechenden Pläne können als PDF-Datei auf der Homepage der Stadt Olsberg unter www.olsberg.de heruntergeladen werden - zu finden sind sie über einen Button direkt auf der Startseite. Wer keinen Internet-Zugang hat, kann einen extra eingerichteten PC-Arbeitsplatz im Olsberger Rathaus nutzen. Auch bereits früher zum Thema Windkraft abgegebene Stellungnahmen gehen nicht verloren: Die Stadt Olsberg werde alle Autoren von Einwendungen seit Oktober 2013 anschreiben und anbieten, ihre Anregungen auch in das aktuelle Verfahren mit aufzunehmen.
CDU-Fraktionschef Burkhard Stehling lud die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olsberg ein, sich „verfahrenswirksam zu Wort zu melden“ - der aktuell zu fassende Beschluss liefere dafür die Voraussetzung. Gleichzeitig betonte Burkhard Stehling, dass man sich erst am Beginn eines langen Weges befinde - die Ergebnisse artenschutzrechtlicher Untersuchungen zum Beispiel seien den bisherigen Plan-Entwürfen noch nicht vollständig enthalten. Für die SPD-Fraktion begrüßte Vorsitzender Rudolf Przygoda ebenfalls die Bürgerbeteiligung: „Das nehmen wir gerne an.“ In geheimer Abstimmung votierten 15 Ratsmitglieder für Vorentwurf und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung.
Zudem beantragten die Ratsmitglieder, beim Hochsauerlandkreis eingegangene Baugesuche der HochsauerlandEnergie GmbH (fünf Windenergieanlagen) und der juwi Energieprojekte GmbH (drei Windenergieanlagen) zurückstellen zu lassen. Hauptargument: Man wolle erst einmal die Ergebnisse des jetzt begonnenen Plan-Verfahrens abwarten. 20 Ratsmitglieder votierten - bei sieben Gegenstimmen - für diese Entscheidung.
Presseinfo vom 12.09.2016
Olsberg. An den Planungen der Stadt Olsberg zu einer möglichen Windkraft-Nutzung im Stadtgebiet sollen die Bürgerinnen und Bürger so weitgehend wie möglich beteiligt werden - das bekräftigten die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen. Der Stadtrat soll nun in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 15. September, über den Vorentwurf für den so genannten „sachlichen Teilflächennutzungsplan Energie“ entscheiden - und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Vorentwurf, mit dem die Stadt Olsberg in das formale Plan-Verfahren starten will, war jetzt Thema in der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 08.09.2016. Gleichzeitig machte Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, klar, dass dieser Vorentwurf noch keine abschließend untersuchten Konzentrationszonen enthält, sondern lediglich die Ergebnisse bisheriger Untersuchungen als „Suchräume“ übernimmt: „Wir wollen nun ganz bewusst in die Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange gehen, um Argumente für die weitere Beratung zu bekommen.“
Und gerade um die Bürgerschaft beteiligen zu können, sei es nötig, in das formale Plan-Verfahren einzusteigen. Ein Schritt dabei: Am Mittwoch, 2. November, soll um 18 Uhr in der Konzerthalle Olsberg die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Hier wird der Vorentwurf von Fachleuten vorgestellt - Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Stellungnahmen zu dem Planwerk abzugeben. Auch Stellungnahmen und Einwände, die bisher schon im Rathaus eingegangen sind, sollen nicht verloren gehen: Hubertus Schulte kündigte an, dass die Stadt die jeweiligen Absender anschreibe und nachfragen werde, ob diese Stellungnahmen auch Eingang in das nun beginnende formale Verfahren finden sollen.
„Wir stehen kurz vor dem Einstieg in eine größtmögliche Bürgerbeteligung“, resümierte CDU-Fraktionschef Burkhard Stehling. Klar sei, dass es momentan noch keine klaren Gebietsabgrenzungen für mögliche Konzentrationszonen gebe - „das muss erst das weitere Verfahren bringen.“ Und für die SPD-Fraktion verwies Peter Rosenfeld darauf, dass die Bürgerschaft ab dem Ratsbeschluss die Möglichkeit habe, „ihre Gedanken zur Nutzung der Windkraft in Olsberg vorzutragen.“ Peter Bergmann (Bündnis 90/Grüne) forderte, Flächen für die Windkraft aufzustocken, falls im laufenden Verfahren Suchräume herausfallen würden - Ziel müsse es sein, am Ende acht bis zehn Prozent der möglichen Flächen im Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen.
Eine Entscheidung über den Vorentwurf und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung trifft nun der Olsberger Stadtrat in seiner nächsten Sitzung. Sie findet am Donnerstag, 15. September, um 17 Uhr im Sitzungssaal des Olsberger Rathauses statt. Die Zusammenkunft ist öffentlich.
Olsberg. Mit breiter Mehrheit hat der Olsberger Stadtrat jetzt die Kriterien für mögliche Windkraft-Flächen beschlossen, mit denen die Stadt im Herbst in das formale Plan-Verfahren starten will. Erst dann, so Bürgermeister Wolfgang Fischer, gehe es um konkrete Konzentrationszonen - und um die Bürgerbeteiligung, die fester Bestandteil eines solchen Verfahrens ist.
Konkret: Die jetzt beschlossenen Kriterien und Abstandsregelungen bilden das Fundament für den so genannten Vorentwurf. Der Vorentwurf seinerseits ist Ausgangspunkt für das formale Verfahren, um den Teil-Flächennutzungsplan für Windenergie aufzustellen, erläuterte Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen. Voraussichtlich nach den Sommerferien könne dieses Verfahren beginnen. Hubertus Schulte machte zudem deutlich, dass das eigentliche Ziel dieses Prozesses sei, Flächen im Stadtgebiet für eine Windkraft-Nutzung auszuschließen: „Führen wir dieses Verfahren nicht durch, kann es sein, dass im Stadtgebiet ungeordnet Windkraftanlagen entstehen - außer in den Gebieten, in denen die gesetzlichen Ausschlusskriterien gelten.“ Und die rechtlichen Grundlagen dürfe man auch im Plan-Verfahren nicht außer hat lassen: „Wir tun gut daran, wenn wir nicht mehr als 90 Prozent des Stadtgebietes für die Windkraft ausschließen - zusätzlich zu den Bereichen, die durch die „harten Kriterien“ ohnehin schon nicht in Frage kommen.“
Der Stadtrat hatte damit über die so genannten „weichen Kriterien“ zu entscheiden - also Faktoren, die die Stadt Olsberg selbst als bedeutsam für die Windkraft-Steuerung ansieht. Doch auch dabei gilt die Tatsache, dass die Windkraft am Ende „substanziell Raum“ haben muss im Olsberger Stadtgebiet. Die wichtigsten Kriterien: Zur Wohnbebauung sollen mögliche Konzentrationszonen mindestens 850 Meter Abstand wahren, zum Kneippwanderweg - als regional bedeutsamem Premium-Wanderweg - 500 Meter. Auch zu Industriegebieten soll es 500 Meter Vorsorgeabstand geben - insbesondere, um mögliche künftige Nutzungen nicht einzuschränken. Konkreter Fall: Eine Fläche bei Antfeld ist landesplanerisch als einzige Fläche gesichert, die künftig noch als Industriegebiet genutzt werden könnte - „das heiß nicht, dass wir sie in den nächsten zwei bis drei Jahren auch tatsächlich bebauen müssen“, so Hubertus Schulte.
In geheimer Abstimmung beschlossen die Ratsmitglieder schließlich den vorgeschlagenen Kriterienkatalog der „optimierten Variante“ - 16 Ja-Stimmen standen fünf Nein-Stimmen und drei Enthaltungen gegenüber. Nun soll der Vorentwurf erarbeitet werden, der zur Basis des Plan-Verfahrens wird.
http://neu.olsberg.de/_rathaus/wohnen_bauen/Anlage_1
Windenergie_Olsberg_Praesentation_ueb.pdf
http://neu.olsberg.de/_rathaus/wohnen_bauen/Anlage_2_
OlsbergoptimierteVariantemitBImSchGAn.pdf
Olsberg. Die Stadt Olsberg treibt ihre eigenen Planungen in Sachen Windkraft voran: Der Stadtrat hat am 12.05.2016 den Entwurf einer Potenzialflächenanalyse in Auftrag gegeben. Diese Untersuchung, welche Flächen im Stadtgebiet grundsätzlich für eine Windkraft-Nutzung in Frage kommen, soll dann Basis für die nächsten Schritte im Planungsverfahren werden.
Konkret will die Stadt Olsberg einen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ aufstellen. Mit einem solchen Planwerk wird festgelegt, wo im Stadtgebiet Windparks entstehen können – im Umkehrschluss sind alle anderen Flächen für eine Windkraft-Nutzung ausgeschlossen. Quasi als erste Grundlage für diese Planungen entsteht nun eine Potenzialflächenanalyse. Dabei wird das Stadtgebiet anhand festgelegter Kriterien – etwa Abstand zur Wohnbebauung und zu Straßen, aber auch zu Natur- und Wasserschutzgebieten – untersucht. Nicht geeignete Flächen werden so quasi „herausgefiltert“ – die übrigen Bereiche werden weiter untersucht, ob hier Konzentrationszonen für Windkraft-Nutzung entstehen können.
Voraussichtlich im September könnte der Stadtrat dann einen so genannten „Vorentwurf“ beschließen, der dann auch Größe und Flächenzuschnitt der möglichen Konzentrationszonen enthält. Ob dann allerdings die jeweiligen Flächen auch für eine Windkraftnutzung geeignet sind, kann erst der weitere Ablauf des Planverfahrens ergeben. Gerade dieses Verfahren, so unterstreicht Bürgermeister Wolfgang Fischer, ermögliche es Bürgern und Fachbehörden, sich mit Einwänden und Stellungnahmen zu beteiligen.
Das Planungsverfahren selber sei vollkommen ergebnisoffen – „Vorentscheidungen“ über die tatsächliche Umsetzung bestimmter Flächen gebe es nicht. Wolfgang Fischer: „Wichtigstes Ziel der Stadt Olsberg ist es, diesen Planungsprozess korrekt und rechtssicher durchzuführen.“ Ziel der Stadt Olsberg ist es, im Frühjahr 2017 den Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ zu beschließen. Sowohl im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie später nochmals bei der Offenlegung des Plan-Entwurfs haben Bürgerschaft und Fachbehörden die Möglichkeit, Anregungen, Bedenken, Einwände und Stellungnahmen abzugeben.
Zudem hat der Stadtrat beschlossen, beim Hochsauerlandkreis zu beantragen, die Bauanträge von zwei Projektierern für den Bau von insgesamt sieben Windkraftanlagen nördlich von Antfeld für ein Jahr zurückzustellen. Einen ähnlichen Antrag hatte die Stadt Olsberg bereits für ein Vorhaben gestellt, ebenfalls bei Antfeld weitere sechs Windräder zu errichten. Die Stadt Olsberg verweist dabei auf ihr eigenes, städtisches Planverfahren, mit dem Planungsrecht für die Windkraft geschaffen werden soll. Dieses Verfahren solle abgewartet werden, um Klarheit über mögliche Standorte zu erlangen.
In geheimer Abstimmung hat der Stadtrat mit 15:12-Stimmenmehrheit einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die CDU-Fraktion hatte beantragt, das Thema der weiteren Windkraft-Nutzung im Stadtgebiet auf die Tagesordnung zu setzen. In der Sitzung selbst präsentierte CDU-Fraktionschef Burkhard Stehling dann einen weiteren Antrag mit mehreren Punkten: Die Stadt Olsberg soll beim Hochsauerlandkreis eine Zurückstellung des Baus von sechs Windkraftanlagen nördlich von Antfeld beantragen. Ein privater Investor hatte einen entsprechenden Bauantrag beim HSK gestellt - im Oktober hatte der Stadtrat bereits beschlossen, das so genannte „gemeindliche Einvernehmen“ zu diesen Planungen nicht zu erteilen.
Rein rechtlich hat eine Kommune zudem die Möglichkeit, die Zurückstellung eines solchen Bauvorhabens für ein Jahr zu beantragen. Diese Zeit - und dies ist der zweite Punkt des CDU-Antrags - soll die Stadt Olsberg nutzen, um einen eigenen „sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ aufzustellen. Einen entsprechenden Vorstoß hatte der Stadtrat bereits im Jahr 2013 unternommen - weil allerdings nur wenige der möglichen Windkraft-Projektierer bereit waren, anteilig Kosten an diesem Vorhaben zu übernehmen, wurden die Pläne nicht umgesetzt. Nun solle trotzdem der sachliche Teilflächennutzungplan in Angriff genommen werden, so der CDU-Vorschlag - auch ohne Kostenbeteiligung der privaten Windkraft-Interessenten.
In einem ersten Schritt soll nun zunächst der Vorentwurf erarbeitet werden, in dem das Stadtgebiet anhand bestimmter, zuvor festgelegter Kriterien auf mögliche Windkraft-Standorte untersucht wird. Dieser Vorentwurf ist dann Ausgangspunkt für das eigentliche Verfahren, in dem dann auch Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden Stellung zu den Planungen nehmen können. Der Vorentwurf soll - das ist der dritte Punkt des CDU-Antrags - beim Planungsbüro WoltersPartner in Auftrag gegeben werden, das auch schon bisher in Sachen Windkraft für die Stadt Olsberg tätig war.
Man werde, kündigte Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, an, dem Antrag auf Zurückstellung des Windkraft-Vorhabens bei Antfeld einen Zeitplan anhängen. In ihm soll dargelegt werden, wie die Stadt Olsberg ihr eigenes Planwerk in einem Jahr erarbeiten will. Ein solcher Zeitraum sei ehrgeizig, so Hubertus Schulte, aber machbar. Problematisch könne es allerdings dann werden, wenn neue Artenschutzgutachten notwendig werden sollten - allein diese Gutachten müssen den Zeitraum einer kompletten Vegetationsperiode umfassen. Ob aber die Notwendigkeit neuer Gutachten überhaupt besteht, sei derzeit völlig offen - nicht zuletzt liege dies an den so genannten harten und weichen Tabukriterien, die der Stadtrat für eine Windkraft-Nutzung aufstellen müsse.
Olsberg. Keine Zustimmung zu Anträgen auf Windkraft-Nutzung im Bereich Antfeld: Wie bereits im Oktober bei vergleichbaren Projekten versagte der Olsberger Stadtrat auch in seiner jüngsten Sitzung wieder das so genannte „gemeindliche Einvernehmen“ zu Plänen von privaten Investoren, nördlich von Antfeld insgesamt sieben Windräder zu errichten.
Hintergrund: Investoren hatten beim Hochsauerlandkreis entsprechende Bauanträge gestellt. Zum formalen Verfahren gehört es dabei, dass auch die betroffene Kommune beteiligt wird. Wie bereits beim ersten Antrag zur Windkraft-Nutzung in Antfeld versagte der Stadtrat auch diesmal sein Einvernehmen. Begründung: Es gibt für das Stadtgebiet Olsberg einen gültigen Flächennutzungsplan - und in dem ist aktuell eine Windkraft-Nutzung in diesem Bereich nicht vorgesehen.
Allerdings: Die CDU-Fraktion fasste diesen Beschluss allein - SPD-Fraktionschef Rudolf Przygoda hatte zuvor für seine Fraktion sowie Bündnis 90 / Die Grünen erklärt, unter Protest an Beratung und Abstimmung nicht mitzuwirken. Der Stadtrat, so Rudolf Przygoda, sei „von jemandem getäuscht worden, der seine Vorteile über die Regeln der Befangenheit gestellt“ habe. Damit warf er CDU-Ratsmitglied Ludwig Stappert vor, trotz einer persönlichen Befangenheit im Oktober an einem Beschluss zu Windkraft-Projekten bei Antfeld mitgewirkt zu haben. Dies sei „arglistige Täuschung in Verbindung mit Befangenheit“. Rudolf Przygoda forderte Ludwig Stappert auf, „schnellstmöglich das Ratsmandat niederzulegen.“
Ludwig Stappert selbst konnte zu diesem Zeitpunkt auf die Vorwürfe nichts erwidern - ebenso wie seine Fraktionskollegen Jochen Siedhoff und Elke Funke hatte er bereits im Vorfeld erklärt, an dem Tagesordnungspunkt nicht teilzunehmen. CDU-Fraktionschef Burkhard Stehling äußerte seine Befremden über die SPD-Vorwürfe: „Ich kann eine solche Vorgehensweise nicht begreifen.“ Weder habe Ludwig Stappert - mit Blick auf die Sachstände der damaligen Abstimmung - einen persönlichen Vorteil für sich erzeugt, noch sei der Ausgang des Urnengangs durch eine Stimme entschieden worden.
Für die allein an den Ratstischen verbliebene CDU-Fraktion erklärte der 1. stv. Fraktionsvorsitzende Jean-Philippe Franke, dass es einen Vertrauensvorschuss der Bürgerschaft an die Politik gebe, sie bei wichtigen Entscheidungen nicht auszuschließen. Deshalb sei es gerade beim Thema Windkraft wichtig, nicht auf eine weitgehende Bürgerbeteiligung zu verzichten. Diese Beteiligung sei bestmöglich und rechtssicher über ein Flächennutzungsplanverfahren zu erreichen: „Es bündelt die Interessen in einem rechtssicheren bauplanerischen Verfahren.“
Vorlage 019/2016:
http://neu.olsberg.de/_rathaus/wohnen_bauen/019_2016_Vorlage_BImSchG.pdf
Olsberg. Mitsprache bei der Planung möglicher Windkraft-Zonen in der heimischen Region: Bei der Arnsberger Bezirksregierung hat vor wenigen Tagen die Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren für einen „Sachlichen Teilplan Energie“ zum Regionalplan begonnen. Darüber hat jetzt die Olsberger Stadtverwaltung die Mitglieder des Ausschusses „Planen und Bauen“ informiert. Gleichzeitig unterstreicht Bürgermeister Wolfgang Fischer, dass im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, zu den Windkraft-Plänen der Bezirksregierung Stellung zu nehmen.
Hintergrund: Im Juli hatte der Regionalrat beschlossen, einen so genannten „Sachlichen Teilplan Energie“ für den neuen Regionalplan aufzustellen. Zuvor hatte die Bezirksregierung einen Entwurf dieses Planwerks vorgelegt, der sich in vielen Bereichen von möglichen Windkraft-Zonen unterscheidet, die die Stadt Olsberg bisher untersucht hatte.
Allerdings: Ähnlich wie die Stadt Olsberg muss auch der Regionalrat die Öffentlichkeit an seinem Planverfahren beteiligen. Für die Dauer von vier Monaten - also bis zum 22. Dezember - haben Bürger und Fachbehörden nun die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zu den Windkraft-Planungen des Regionalrats abzugeben. Bürgermeister Wolfgang Fischer appellierte insbesondere an die Bürgerinnen und Bürger, diese Möglichkeit zu prüfen. Zum einen sei es ein persönliches Recht, was man an dieser Stelle wahrnehmen könne. Und zum anderen habe der Stadtrat auch bei den Überlegungen der Stadt Olsberg, wie die geltende Rechtslage zur Windkraftnutzung im Stadtgebiet bestmöglich umgesetzt werden könne, immer wieder auf die Notwendigkeit einer breiten Bürgerbeteiligung hingewiesen. „Das gilt auch für das Verfahren, das der Regionalrat jetzt eingeleitet hat“, betont Wolfgang Fischer. Ziel eines solchen Verfahrens müsse es sein, ein Gesamtbild aller Fakten zu erhalten, die für eine spätere Abwägung wichtig sind - „und dazu zählt auch die Meinung der Bürgerinnen und Bürger.“
Weitere Informationen rund um das Verfahren für den „Sachlichen Teilplan Energie“ und die Möglichkeit zur Stellungnahme finden Interessierte auf der Homepage der Bezirksregierung unter www.bezreg-arnsberg.nrw.de (Stichwort: Beteiligung Teilplan „Energie“) im Internet. Dort gibt es auch die Gelegenheit, über das Verfahren „Beteiligung Online“ direkt per Internet (www.beteiligung-online.nrw.de/bo_arnsberg_tp_energie/) seine Stellungnahme zu dem Thema abzugeben.
Olsberg. Energiewende, Rechtssicherheit, komplexe Gesetzesvorschriften - und nicht zuletzt Transparenz und Bürgerbeteiligung: Das Thema Windkraft befindet sich gleich mehrfach in einem Spannungsfeld. Nun kommt ein weiteres dazu: Der Regionalrat hat beschlossen, einen so genannten „Teilabschnitt Energie" für den neuen Regionalplan aufzustellen. Dies könnte ein weiterer Faktor werden, den die Stadt Olsberg bei ihren eigenen Planungen berücksichtigen muss.
Allerdings: „Gesetzt ist noch gar nichts - das Verfahren selbst wird lange dauern", erläuterte Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung. Hintergrund: Der Regionalrat hat aktuell erst einmal einen so genannten „Erarbeitungsbeschluss" gefasst - der formale Schritt, der den Auftakt des Verfahrens bildet, an dessen Ende ein „Teilabschnitt Energie" des Regionalplans stehen könnte. Sollte dieses Planwerk beschlossen werden, würden hier Vorranggebiete für die Windkraft ausgewiesen - „und die müssen wir dann im Flächennutzungsplan umsetzen", erläutert Hubertus Schulte. Seine Einschätzung: „Die kommunale Planungshoheit würde damit sehr massiv beschränkt."
Zumal im Entwurf eines möglichen „Teilabschnitts Energie" zum Regionalplan für das Olsberger Stadtgebiet Vorschläge für Vorranggebiet verzeichnet sind, die nicht unbedingt mit den aktuellen Planungen der Stadt Olsberg übereinstimmen. Das Suchgebiet „Antfeld" zum Beispiel ist in den Entwürfen der Bezirksregierung nicht verzeichnet, an der Stadtgrenze, die an den Bereich Heringhausen angrenzt, ist ein Gebiet verzeichnet, das bei der Stadt Olsberg keine Berücksichtigung findet. Auch der Höhenrücken zwischen Elpe- und Negertal wird in den Planungen der Bezirksregierung deutlich größer dargestellt als im aktuellen Planungsstand der Stadt Olsberg. Ebenso schlägt die Bezirksregierung eine Vorrangzone im Bereich Langenberg vor. Eine Vorrangzone am Heidkopf soll es dagegen - so der Plan der Bezirksregierung - nicht geben.
„Sind unsere Planungen damit hinfällig geworden?", brachte Ausschussmitglied Jochen Siedhoff (CDU) die Fragen der Bürgervertreter auf den Punkt. So einfach sei das nicht zu beantworten, meinte Fachbereichsleiter Schulte: „Wenn wir beginnen, einen Flächennutzungsplan aufzustellen - was sagt die Bezirksregierung dazu?" Zumal die Stadt Olsberg ihr Verfahren möglicherweise deutlich zügiger abschließen könnte als der Regionalrat seine Arbeit am Regionalplan.
Allerdings: Ähnlich wie die Stadt Olsberg muss auch der Regionalrat die Öffentlichkeit an seinem Planverfahren beteiligen. Für die Dauer von vier Monaten haben Bürger und Fachbehörden - auch die Stadt Olsberg - dann die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zu den Windkraft-Planungen des Regionalrats abzugeben. Hierin liege eine Chance, so Hubertus Schulte: „Es muss ein regionaler Konsens her." Dafür sei ein intensiver Austausch zwischen der Stadt Olsberg und der Bezirksregierung, aber auch mit den Nachbarkommunen und in die Region hinein notwendig. Es gelte, fachlich und politisch einen Konsens zu finden: „Wir müssen uns in diesem Jahr entscheiden, wie wir mit der Energiewende umgehen."
Weitere Informationen rund um das Verfahren zur Windkraft-Nutzung im Olsberger Stadtgebiet finden interessierte Bürgerinnen und Bürger unter www.olsberg.de auf der Homepage der Stadt Olsberg im Internet.
Olsberg. Die Bürgervertreter der Stadt Olsberg haben in ihrer jüngsten Sitzung die Tür für eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung der Windkraft-Nutzung im Stadtgebiet geöffnet: In ihrer jüngsten Sitzung haben die Mitglieder des Stadtrates mit breiter Mehrheit beschlossen, ein Verfahren einzuleiten, mit dem ein so genannter „sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie" aufgestellt werden soll. Bestandteil dieses Verfahrens: Eine „frühzeitige Bürgerbeteiligung", in der Bürgerinnen und Bürger, aber auch Fachbehörden, Stellung zu den geplanten Vorhaben machen können.
In einem ersten Schritt soll dabei durch die Stadtverwaltung ein „Vorentwurf" des Planwerkes erarbeitet werden, das die Vorrangzonen für eine mögliche Windkraft genau abgrenzt und erläutert. Der Stadt Olsberg entstehen dadurch keine Ausgaben - die Kosten für den Vorentwurf haben laut Ratsbeschluss die Projektentwickler zu tragen, die Windräder im Stadtgebiet errichten möchten. Fünf Suchräume sollen so als mögliche Vorrangzonen dargestellt werden: „Antfeld", „Heidkopf Süd", „Westenhelle/Scheltenberg", „Mannstein" und „Ochsenkreuz".
Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, stellte dabei klar, dass keinerlei Vorentscheidung getroffen sein, welche Flächen später tatsächlich umgesetzt werden: „Es geht jetzt darum, das Verfahren einzuleiten." Die Ergebnisse seien völlig offen - sie hängen schließlich von den Stellungnahmen ab, die Bürgerschaft und Fachbehörden im Rahmen dieses Verfahrens erst abgeben werden. Die „frühzeitige Bürgerbeteiligung" soll - ebenso wie eine umfangreiche Information durch die Stadtverwaltung - erfolgen, sobald der Vorentwurf fertiggestellt ist - voraussichtlich im 1. Quartal 2014. Hubertus Schulte: Dieses Verfahren eröffnet die Möglichkeit, ein Gesamtbild aller Fakten zu erhalten, die für die Abwägung wichtig sind." Alle Anregungen gehen automatisch in eine Beratung des Stadtrates ein.
Dabei komme die Stadt Olsberg nicht umhin, sich dem Thema Windkraft zu stellen - dies war Tenor der Diskussion des Themas unter den Ratsmitgliedern: „Nichts zu tun können wir uns nicht leisten - wir werden juristisch angreifbar", brachte es Franz-Josef Weigand, Fraktionschef von Bündnis 90/Die Grünen, auf den Punkt. Auf die Frage von SPD-Fraktionsvorsitzendem Rudolf Przygoda nach der Rechtssicherheit unterstrich Bürgermeister Wolfgang Fischer: „Die Stadt Olsberg steht für ein offenes und transparentes Verfahren." Fachbereichsleiter Schulte ergänzte, dass das Ziel der Stadt Olsberg ein rechtlich korrektes Verfahren sein müsse: „Wenn durch Vorrangzonen für Windkraft das allgemeine Baurecht auf einige wenige Bereiche beschränkt, muss dafür stichhaltige Argumente haben." CDU-Fraktionschef Burkhard Stehling appellierte an alle Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeiten zu nutzen, die sich durch das jetzt eingeleitete Verfahren bieten: „Melden Sie sich zu Wort!"
Weitere Informationen rund um das Verfahren zur Windkraft-Nutzung im Olsberger Stadtgebiet sowie die Abgrenzungen der einzelnen Potenzialflächen finden interessierte Bürgerinnen und Bürger unter www.olsberg.de auf der Homepage der Stadt Olsberg im Internet.
Olsberg. Die Bürgervertreter der Stadt Olsberg werden in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 17. Oktober über die weiteren Schritte hin zu einer möglichen Nutzung der Windkraft im Olsberger Stadtgebiet entscheiden. Nach einer neuen Rechtsprechung zum Thema Windenergie - und einer Überarbeitung der bisherigen Analysen - werden die Ratsmitglieder die aktuellen Ergebnisse nun in ihren Fraktionen beraten, bevor das Thema weiter behandelt wird.
Mit zwei zentralen Aussagen konfrontierte Dipl.-Ing. Michael Ahn, Stadtplaner im Büro WoltersPartner, die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen am 11.09.2013. In einem aktuellen Urteilsspruch hatte das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt, dass Kommunen der Windkraft-Nutzung „substanziell Raum einräumen" müssen. Und aus dem gleichen Urteil geht hervor, dass bei der Beratung, welche Flächen für eine Windkraft-Nutzung nicht geeignet sind, noch genauer zwischen so genannten „harten" und „weichen" Ausschlusskriterien unterschieden werden muss. Denn, so machte Michael Ahn deutlich: „Wenn man Potenzialflächen für die Windkraft analysiert, schafft man kein Baurecht, sondern man nimmt es." Will heißen: Ohne die Vorrang-Zonen für Windräder, die die Stadt Olsberg ausweisen möchte, wären Einzelanträge für das gesamte Stadtgebiet möglich, unterstrich Fachanwalt Thomas Tyczewski: „Dann wäre der Verspargelung Tür und Tor geöffnet."
Gleichzeitig betonte Michael Ahn, dass die aktuelle, überarbeitete Potenzialflächenanalyse keineswegs bedeute, dass sich hier am Ende überall Windräder drehen werden. Im Gegenteil: „Die Analyse nimmt die Entscheidung nicht vorweg - sie ist eine Grundlage für eine weitere Abwägung." Gerade während des eigentlichen Planungsverfahrens seien die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der beteiligten Behörden von hoher Bedeutung: „Dieses Verfahren eröffnet die Möglichkeit, ein Gesamtbild aller Fakten zu erhalten, die für die Abwägung wichtig sind."
Dabei gelte aber auch, dass die Windkraft „zwingend Raum erhalten" muss. Allein im Planungsgebiet Arnsberg sollen dies 18.000 Hektar sein - Michael Ahn: „Das ist die Erwartung der Landesregierung, die gegenüber den Kommunen gehegt wird." Für die Stadt Olsberg würde dies - heruntergerechnet - eine Potenzialfläche von 514 Hektar ergeben. Nach der neuen Analyse verbleiben im Olsberger Stadtgebiet aktuell 644 Hektar, mit denen man möglicherweise ins Planungsverfahren „einsteigen" könnte - rund 5,5 Prozent des Stadtgebiets. „Eine beachtliche Größe", so Stadtplaner Ahn - im weiteren Verfahren könnte sie sich noch spürbar reduzieren. Wichtig sei hier aber auch das „saubere Arbeiten": „Wenn man durch Konzentrationszonen in das generelle Baurecht eingreift, muss das sehr sorgfältig begründet werden."
Eine Einschätzung, die auch Rechtsanwalt Tyczewski teilte: „Das, was jetzt auf der Karte gezeigt wird, ist nicht der Endzustand." Sehr viel werde sich während des Planungsverfahrens im Bereich der Abwägung entscheiden - dem könne man zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht vorgreifen: „Gerade viele Fachbehörden geben ihre endgültige Stellungnahme erst in einem förmlichen Verfahren ab."
Die neue Potenzialflächenanalyse für das Olsberger Stadtgebiet finden interessierte Bürgerinnen und Bürger als Download auf dieser Seite. Die bisherige "Tabuflächenanalyse" und der Abschlussbericht vom Februar 2013, die weiterhin als Download verfügbar sind, sind dementsprechend gegenstandslos, zumal die Fläche 8 "Altenfeld" seitens der Stadt Olsberg nicht weiter betrachtet wird.
Der Rat der Stadt Olsberg hat in seiner Sitzung am 11.07.2013 beschlossen, bis zur nächsten Sitzung des Rates am 12.09.2013 einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Nutzung von Windenergie in der Stadt Olsberg vorzubereiten.
Bereits in der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 04.07.2013 wurden anhand von Photo- und Videosimulationen des durch die Stadt Olsberg beauftragten Ing.-Büros Schemmer & Wülfing aus Borken die Auswirkungen der Errichtung von Windenergieanlagen in den Suchräumen 2 (Antfeld), 4 (Heidkopf), 5a (Westhelle / Scheltenberg), 5c (Mannstein) und 6 (Ochsenkreuz) ausführlich vorgestellt.
Die Präsentation zu jedem der o. g. 5 Suchräume kann unter den folgenden Links eingesehen werden. Des Weiteren stehen die Fotos je Suchraum (mit höherer Auflösung) in einer Bildergalerie zur Verfügung.
Die Fototaufnahmen des Ing.-Büro Schemmer & Wülfing wurden mit einer Brennweite von 28 mm aufgenommen. Diese Einstellung ist aufgrund des großen Öffnungswinkels der Kamera gewählt worden, um einen möglichst weiten Horizontbereich abzudecken. Dieses ist für den Wiedererkennungswert und die Zuordnung der einzelnen Aufnahmen von Vorteil. Die Sichtbarkeiten und Größenverhältnisse ändern sich durch die gewählte Brennweite (28 mm) nicht. (siehe Stellungnahme im Downloadbereich).
Die WEA-Anlagen sind entsprechend den Angaben der Projektierer (Rotordurchmessern, Naben- und Gesamthöhen) in die Fotos eingearbeitet und auch für die Visualisierungen verwendet worden. Eine exakte Darstellung von unterschiedlichen Anlagentypen (wie z.B. Farbgebung und Mastdicke) ist für die Beurteilung der Sichtbarkeit (z.B. aus einer bestimmten Ortslage heraus) einer WEA-Anlage nur von untergeordneter Bedeutung.
Ferner sind auf den Fotoaufnahmen und in der 3-D Simulation keine Befeuerungseinrichtungen (Blinklichter) bzw. Markierungen der Flügelspitzen (rot-weiß Markierung) vorhanden (keine Nachtsimulation).
Die Stadt Olsberg bietet allen Bürgerinnen und Bürgern an, sich die 3-D-Simulation im Rathaus im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung (2. Obergeschoß) anzuschauen. Gerne sind wir bereit, den Bürgerinnen und Bürgern von einem oder mehreren Standorten jeweils die Simulation/Ansicht als Bild (Screenshot) auszudrucken.
Der Plan zur Tabuflächenanalyse und der Abschlussbericht vom Februar 2013 stehen weiterhin auf dieser Seite als Download für Sie zur Verfügung. Die bisherigen Ergebnisse sind jedoch aufgrund der neuen "Potentialflächenanalyse" (siehe Downloadbereich) gegenstandslos für das weitere Verfahren.
Der Rat der Stadt Olsberg hat in seiner Sitzung am 21.02.2013 beschlossen, eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Nutzung von Windenergie in der Stadt Olsberg für folgende Suchbereiche vorzubereiten:
- Suchbereich 2: (Antfeld)
- Suchbereich 4a: (Heidkopf Nord)
- Suchbereich 4c: (Heidkopf Süd)
- Suchbereich 5a: (Westhelle / Scheltenberg)
- Suchbereich 5c: (Mannstein)
- Suchbereich 6: (Ochsenkreuz)
- Suchbereich 8: (Altenfeld)
Grundlage des Beschlusses ist der in o. g. Sitzung gefasste Ratsbeschluss zur Tabuflächenanalyse der Stadt Olsberg.
Der Plan zur Tabuflächenanalyse und der Abschlussbericht (Stand: Februar 2013) stehen als pdf-Datei zur Verfügung.