Gegen häusliche Gewalt
Für viele Menschen ist Gewalt zum Bestandteil ihres Alltags geworden, auch im Hochsauerlandkreis. Die Gewalt erfolgt in allen gesellschaftlichen Schichten. Meistens bleibt sie ungeahndet und hat oft für die Täter keine weiteren Folgen.Gewalt in zwischenmenschlichen Beziehungen ist ein gesellschaftlich hochbrisantes Thema. Gewalt gegen Frauen ist weltweit die häufigste Verletzung von Menschenrechten. Dort wo sie geschieht, wird sie tabuisiert aus Angst, Scham und Hilflosigkeit. Es ist einfach, die Augen zu schließen vor dem, was nicht sein darf und nicht sein soll.
Dieses Informationen zum Thema "Gegen häusliche Gewalt" soll helfen, Menschen zu sensibilisieren und Hilfsangebote aufzuzeigen.
| Kennen Sie das? |
Kritisiert Ihr Partner alles, was Sie tun, so dass Sie das Gefühl haben, nichts richtig machen zu können?
Unterstellt er Ihnen, eine/n Geliebte/n zu haben, wenn Sie nur fünf Minuten zu spät nach Hause kommen?
Versucht Ihr Partner Ihre Kontakte zu Familie und Freunden/Freundinnen zu unterbinden?
Entmutigt er Sie, eine Arbeit zu suchen oder sich weiterzubilden?
Versteckt oder zerstört Ihr Partner Dinge, die Ihnen viel bedeuten?
Hat Ihr Partner Sie jemals beleidigt oder beschimpft?
Hat er Sie geschubst, geohrfeigt, mit der Faust geschlagen oder getreten?
Hat Ihr Partner Sie gegen Ihren Willen geküsst oder gegen Ihren Willen dazu gedrängt, mit ihm zu schlafen?
Die Ausübung von Gewalt
ist nach dem Gesetz strafbar und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Keine Person
hat das Recht, eine andere zu beschimpfen, zu beleidigen, zu bedrohen, anzugreifen, zu schlagen - zu verletzen -
auch nicht
die Eltern, Freunde, Bekannte, Vorgesetzte oder der eigene Partner!!
Das Recht
endet nicht an der Wohnungstür!
Strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB):
§ 185 StGB Beleidigung
§ 241 StGB Bedrohung
§ 223 StGB Körperverletzung
§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung
§ 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
§ 177 StGB Nötigung und Vergewaltigung (auch in der Ehe)
Wenn Sie selbst in Ihrer häuslichen Umgebung von Gewalt bedroht oder betroffen sind, haben Sie das Recht, sich Beratung und Unterstützung zu holen. Sie können beispielsweise eine Beratungsstelle aufsuchen und dort durch Gespräche (kostenfrei und auf Wunsch auch anonym) mit geschulten Außenstehenden Ihre Situation genauer klären, sich Informationen über Ihre Rechte und Möglichkeiten einholen und überlegen, welches für Sie der geeignete Weg zur Beendigung der Gewaltsituation sein kann.
Im akuten Notfall können Sie zum Schutz die Polizei rufen und/oder in die schützenden Räume eines Frauenhauses flüchten.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen, die Ihnen nützlich sein können.
Falls Ihnen eine Trennung unausweichlich scheint, um sich selbst und Ihre Kinder zu schützen, kann die umseitige Checkliste für Sie von Nutzen sein und helfen, die Situation zu koordinieren. Es kann außerdem hilfreich sein, wenn Ihnen körperliche Verletzungen zugefügt wurden, sich ein Attest ausstellen zu lassen und Anzeige zu erstatten.
Was sollte im Rahmen einer Trennung beim Auszug beachtet werden?
Persönliche Unterlagen / Dokumente:
Unterlagen des Partners:
Unterlagen der Kinder:
Wohnungseinrichtung, Hausrat und Sonstiges:
Wichtig:
(Zusammengestellt vom Frauenzentrum Frauenzimmer, Kolpingstraße 18, Meschede)
Im Januar 2002 tritt voraussichtlich das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz sieht eine Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei häuslicher Gewalt durch ein vereinfachtes Verfahren der Wohnungszuweisung, Kontakt-, Belästigungs- und Nährungsverbot (Schutzanordnungen) und polizeiliche Maßnahmen nach dem Polizeigesetz (PolG) vor.
Im Hinblick auf das vereinfachte Verfahren soll erreicht werden, dass Opfer häuslicher Gewalt im Rahmen einer einstweiligen Anordnung wesentlich leichter und schneller durch gerichtlichen Beschluss die alleinige Nutzung der bisher gemeinsamen Wohnung zugesprochen bekommen.
Belästigt oder bedroht der Täter das Opfer und die Kinder am Wohnungsort, am Arbeitsplatz, auf dem Schulweg oder in der Schule auch weiterhin, kann das Gericht Schutzanordnungen erlassen. Werden die Anordnungen nicht befolgt, kann das Verhalten des Täters unter Strafe gestellt werden.
Darüber hinaus wird in NRW geplant, der Polizei rechtliche Möglichkeiten dahingehend einzuräumen, den Täter in Fällen häuslicher Gewalt für einen Zeitraum von 10 Tagen der Wohnung zu verweisen.
Durch diese Neuregelungen könnte künftig gewährleistet sein, dass infolge einer solchen Straftat die Betroffenen unmittelbar vor dem Verursacher geschützt werden.
|
Rat und Hilfe |
Telefonseelsorge
(08 00) 1 11 01 11
Weißer Ring (Opferschutz)
(02 91) 9 08 33 44 oder (01 80) 34 34 34
Frauenhaus Arnsberg
(0 29 31) 67 91
Polizei
110
|
Beratung und Unterstützung |
Beratungsstelle im Frauenzentrum, Meschede
(02 91) 5 21 71
Frauenberatungsstelle, Arnsberg
(0 29 31) 20 38
Eheberatungsstellen
katholisch (02 91) 78 18, evangelisch (02 91) 5 00 81
Die Gleichstellungsbeauftragten im HSK:
(02 91) 94-14 56